Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/132/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen, der Einführung neuer Systeme oder organisatorischen Fragen bedarf es einer Anpassung und Änderung der Geschäftsordnung des Saale-Orla-Kreises vom 21.01.2020 in Form einer Neufassung.

1.             Sitzungen in Notlagen – Videokonferenz

Änderungen der Thüringer Kommunalordnung, die zuletzt durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erfolgten, erfordern die Aufnahme einer Regelung zur Sitzungen in Notlagen. 

Solche Regelungen finden sich nunmehr in den neu geschaffenen § 6a und § 6b der Geschäftsordnung, die die Möglichkeit von Videokonferenzen und Umlaufverfahren nach § 36a ThürKO in Notlagen vorsehen.

Die Einführung von Videokonferenzen in Notlagen machte weitere Änderungen in Bezug auf Bild- und Tonmitschnitte erforderlich und deren Unzulässigkeit, § 5 Abs. 3 und Abs. 4 der Geschäftsordnung (Öffentlichkeit).

Neue Regelungen hierzu finden sich deshalb auch in der Hauptsatzung, die durch separaten Beschluss geändert wird.

2.             Elektronisches Abstimmungssystem

Dem Kreistag sollen zukünftig Abstimmungen über ein elektronisches System ermöglicht werden.

Detaillierte Regelungen zu diesem neuen elektronischen Abstimmungssystem enthält § 10 in den neu eingefügten Absätzen 3 bis 9.

Das elektronische Abstimmungssystem soll vorerst nur bei Abstimmungen Anwendung finden, nicht aber bei Wahlen.

Es sind Regelungen zu Abstimmungen unter Einsatz entsprechender Geräte vorgesehen sowie Bestimmungen zur datenschutzkonformen Anwendung des elektronischen Abstimmungssystems.

In Ausschüssen soll die bisherige Abstimmungsmethode hingegen aus Praktikabilitätsgründen beibehalten werden. Im Einzelfall kann von dem elektronischen Abstimmungssystem Gebrauch gemacht werden, soweit dies lokal und technisch möglich ist (§ 25 neue Ziff. 5).

3.             Grundstücksgeschäfte

Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aus dem Wegfall der Thüringer Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften vom 21.01.1997 (GVBl. S. 83), auf die bislang in § 5 Abs. 3 f) der Hauptsatzung verwiesen wurde. Mit Änderung der Hauptsatzung, die nunmehr für Grundstücksgeschäfte eine feste Wertgrenze vorsieht, wird diesbezüglich eine klarstellende Regelung in der Geschäftsordnung erforderlich.

4.             Jugendparlament

Nach Gründung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises und der vom Kreistag beschlossenen Satzung (KT/202-17/2022) wird auf dieses Gremium nunmehr in § 1 Abs. 2 S. 4 der Hauptsatzung Bezug genommen. Dort wird eine Regelung für die Teilnahme der Mitglieder des Jugendparlaments an Kreistags- und Ausschusssitzungen gemäß § 94 Abs. 3 ThürKO getroffen.

5.             Ladungsfrist bei Neuwahl

Die Ladungsfrist für die konstituierende Sitzung nach einer Neuwahl wird aus organisatorischen Gründen an die gesetzliche Regelfrist gem. § 35 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 112 ThürKO angepasst (4 Kalendertage), vgl. § 6 Abs. 3 (neu).

6.             Beratung

§ 9 (Beratung) wird in Abs. 1 um einen neuen Satz 2 ergänzt. Die dem Kreistag gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gemäß § 101 Abs. 3 ThürKO werden in Anlehnung an § 3 der Hauptsatzung hier verdeutlicht und nochmals präzisiert.

7.             Sonstige Änderungen

Sonstige Änderungen redaktioneller Art waren etwa in § 17 Abs. 1 Ziff. 4 (Aufgaben des Kreisausschusses) nötig. Der Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung war zu korrigieren.

Zur besseren Übersichtlichkeit wurden graphische Unterpunkte in der gesamten Geschäftsordnung durch Ziffern bzw. Buchstaben ersetzt; es erfolgte eine neue Formatierung.

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen war eine Anpassung in § 28 der Geschäftsordnung vorzunehmen (Gleichstellungsbestimmung).

8.             Vorstellung der Neufassung in vorangegangenen Kreistagssitzungen

Der Kreistag kann die Geschäftsordnung durch Beschluss ändern. § 26 der Geschäftsordnung sieht hierfür ein bestimmtes Verfahren vor.

Danach werden die Änderungen der Geschäftsordnung zunächst in einer Kreistagssitzung, hier am 25.09.2023 bzw. 04.12.2023, eingebracht und bekanntgegeben. Der Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung selbst erfolgt in der nachfolgenden Kreistagsitzung, d.h. in der jetzigen Sitzung am 11.03.2024.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine