Sachverhalt:
Zum 01.01.2021 haben die Stadt Gera, der Landkreis Altenburger Land,
der Landkreis Greiz, der Landkreis Saale-Orla-Kreis und der
Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen eine neue Zweckvereinbarung über die
Nutzung der Zentralen Leitstelle Gera geschlossen.
Zwischenzeitlich ist es aus nachfolgenden Gründen erforderlich geworden, die zwischen den Gebietskörperschaften bestehende Vereinbarung neu zu fassen:
- Es sind rechtliche Änderungen eingetreten.
- Es wurde ein Personalkonzept für die Regionalleitstellen im Freistaat Thüringen erarbeitet. Dieses führt zu einem personellen Anpassungsbedarf in der Zentralen Leitstelle Gera.
- Die Kostenanteile der Beteiligten an der Zentralen Leitstelle Gera haben sich auf Grund der Einsatzzahlen verändert, hier ist insbesondere der Kostenanteil des Rettungsdienstes von 69 % auf 80 % gestiegen.
- Aus den Erkenntnissen der vergangenen Abrechnungsjahre macht es sich erforderlich, Anpassungen vorzunehmen und die Sach- und Gemeinkosten genauer zu definieren.
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage angefügte Zweckvereinbarung über die Nutzung der Zentralen Leitstelle Gera zwischen der Stadt Gera, dem Landkreis Altenburger Land, dem Landkreis Greiz, dem Landkreis Saale-Orla-Kreis und dem Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen zu unterzeichnen.“
Personelle Auswirkungen:
keine