Sachverhalt:
Gemäß
§ 20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom
19.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007
(GVBl. S. 166), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach
Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes,
den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des
Sparkassenverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers
- dem Kreistag - vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat der Kreistag
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der
Sparkasse zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
"Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20 Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt wird."
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Siehe "Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31. Dezember 2009".
Personelle Auswirkungen:
keine