Sachverhalt:
Auf Grund der
Änderungen des Thüringer Sportfördergesetzes vom 5. Dezember 2018, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2020 (GVBl. S. 346), und dem Erlass der
Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen
öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter
Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen vom 18.02.2021 ist eine Änderung
der kreiseigenen Nutzungsordnung notwendig. Die Gesetzesänderung ermöglicht es
den Sportvereinen, weitestgehend kostenfrei die vom Landkreis vorgehaltenen
Sportanlagen zu nutzen. Zudem werden die Sportanlagen den Vereinen auch in den
Schulferien zur Verfügung gestellt. Dies ist bereits seit zwei Jahren gängige
Praxis und findet sich nun auch in der Nutzungsordnung wieder.
In Zeiten der
Digitalisierung wird auch der Beantragungsmodus von Nutzungszeiten der
Sportanlagen modernisiert und auf eine digitale Anwendung umgestellt. Hierfür
kann vom Nutzer auf der Internetseite des Landkreises eine Online-Anwendung
aufgerufen werden, über die Zeiten schnell und unkompliziert beantragt werden
können. Belegungspläne werden dort ebenfalls für die Nutzer einsehbar sein und
sind damit leichter zugänglich.
Im Zuge der
Neufassung der Nutzungsordnung kreiseigener Sport- und Spielanlagen wurden
ebenso Sportplatzordnungen und Sporthallenordnungen zusammengeführt und in
einer neuen Sportstättenordnung vereinheitlicht. Im Benehmen mit dem
Saale-Orla-Kreissportbund soll diese nunmehr parallel zur Nutzungsordnung
eingeführt werden.
Zudem wurden mehrere redaktionelle Änderungen in die neue Fassung eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises beschließt die Nutzungsordnung kreiseigener Sport- und
Spielanlagen des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
keine