Betreff
Dringlichkeitsvorlage für Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Förderzentrum Schleiz - Erneuerung des Flachdachs
Vorlage
BVA/118/2023
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Die Dringlichkeit der Maßnahme wird mit dem angedachten Zeitraum der Umsetzung und dem damit verbundenen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren begründet. Es ist angedacht, ab Mitte Juli 2023 mit den Arbeiten zu beginnen. Die Dauer soll ca. 3 Monate betragen.

Da bis 30.06.2023 die Vergabe gemäß Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22.09.2021 mit 1. Änderung vom 09.12.2021 und 2. Änderung vom 14.06.2022 noch freihändig geschehen kann, möchte der Fachdienst ZLM noch diese Möglichkeit nutzen.

Des Weiteren wurden vom FD ZLM bereits im Vorfeld zehn Firmen mit entsprechender Qualifikation und Leistungsstärke abgefragt, wobei hier bereits mehrere Absagen zur Kenntnis genommen werden mussten.

 

Die Gesamtinvestition beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 258 T €. 

 

Im Bereich der vorhandenen bituminösen Dachabdichtung kam es in der Vergangenheit und kommt es immer wieder zu diversen Wassereintritten infolge von Undichtigkeiten sowohl im Bereich der vorhandenen Dacheinläufe der innenliegenden Dachentwässrung, aber auch in diversen Bereichen der verschweißten Stöße der Schweißbahnen. Im Laufe der Jahre wurde die Dachabdichtung aufgrund der äußeren Witterungseinflüsse an einigen Stellen teils porös, bzw. konnten diverse Risse und Beschädigungen an der Dachabdichtung festgestellt werden. Dadurch sind nicht nur diverse Räumlichkeiten im obersten Geschoss des Gebäudes in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt, sondern auch die innenliegenden Gipskartonverkleidungen der Decken und Wände inkl. der hier vorhandenen Dämmungen teilweise stark beschädigt, durchnässt und in Mitleidenschaft gezogen. Die im Bestand vorhandenen, über das Dach geführten gemauerten Kamine, welche als solche nicht mehr genutzt werden, weisen diverse Beschädigungen im Anschlussbereich der Dachabdichtung an diese Kamine auf.

 

Das Vorhaben beinhaltet die komplette Sanierung bzw. Erneuerung der gesamten Dachabdichtung einschließlich der Dachabdichtungen der auf der Dachfläche des Objektes vorhandenen Aufbauten bzgl. des Technikraums und des Aufzugs-Maschinenraums. Des Weiteren sollen die beiden vorhandenen über Dach geführten Kamine abgetragen werden. Die vorhandenen und nicht mehr genutzten Abluftventilatoren werden einschließlich ihrer Stahlunterkonstruktionen zurückgebaut. Im Zuge der Maßnahme werden sämtliche Fangstangen und Leiter der äußeren Blitzschutzanlage inkl. der Lagesteine sowie die vorhandenen Attikaeinblechungen temporär zurückgebaut und nach der Sanierung bzw. Erneuerung der Dachabdichtung wieder eingebaut bzw. hier ggf. vorhandene Mängel behoben.

 

Im Zuge der Erarbeitung der Kostenschätzung wurde auch die Möglichkeit der Errichtung einer PV-Anlage als aufgeständerte Konstruktion auf dem Flachdach des Gebäudes in Betracht gezogen und geprüft. Nach schriftlicher Auskunft eines Statikers ist eine aufgeständerte PV-Anlage auf dem Dach des Objektes aus statischer Sicht definitiv nicht möglich. Eine aufgeständerte PV-Anlage erhöht die Schnee- und Windlasten erheblich. Im schlimmsten anzunehmenden Fall muss davon ausgegangen werden muss, dass die gesamte Unterkonstruktion der PV-Anlage bis zu den Solarplatten komplett mit Schnee verweht ist. Dieses zusätzliche Gewicht und die zusätzlich partiell höheren Lasten durch die Ballastierung einer aufgeständerten PV-Anlage würde die Dachkonstruktion des Gebäudes nicht aufnehmen können.

 

Die Investition in das Gebäude ist sowohl zum Erhalt der Bausubstanz selbst, als auch zur Verhinderung weiterer Bau- und vor allem Feuchteschäden erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Dringlichkeit der Beschlussvorlage wird anerkannt.

 

2. „Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Durchführung der Maßnahme – Staatliches Förderzentrum Schleiz  – Erneuerung Flachdach.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.27050.95000

Summe: 260000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: FZ Schleiz - Erneuerung Flachdach

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

2.22580.95000

50000,00

RS PN, Sanierung Dach

2.56022.95000

210000,00

Neubau Sporthalle Bad Lobenstein

     

     

     

 

Bemerkungen:

Für das HH-Jahr 2024 sind im Finanzplan bereit 222.000,00€ eingeplant. Im Entwurf im HH-Plan 2024 können diese Mittel für andere Zwecke freigegeben werden.


Personelle Auswirkungen:

 

keine