Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-GS-SOK)
Vorlage
KT/121/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Mit der Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-GS-SOK) vom 12. Januar 2022 wurde erstmalig für den Saale-Orla-Kreis eine eigene Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften erlassen. Diese Gebührensatzung trat am 26. Februar 2022 in Kraft und wird seither in der Praxis erfolgreich angewendet. Die neue Gebührensatzung vermochte die zuvor nötigen komplizierten Berechnungsverfahren im Rahmen individueller Abrechnungsvorgänge abzulösen und zu vereinheitlichen und damit die Vorgehensweise bezüglich der Abrechnung der Kosten für Flüchtlingsunterkünfte erheblich zu vereinfachen.

 

Die in der Satzung ausgewiesenen Benutzungsgebühren beruhen auf einer Kalkulation und bilden die kreisweit durchschnittlichen Kosten für einen Unterbringungsplatz im Saale-Orla-Kreis ab. Bei der Berechnung wurden alle betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Aufwendungen des Landkreises jahresweise addiert und die sich ergebende Summe durch die durchschnittliche Belegungszahl geteilt. Kosten, die nicht unterkunfts-, sondern personenbezogen sind, wurden bei der Bemessung der Benutzungsgebühren rechtskonform nicht berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Aufwendungen, die durch die persönliche Betreuung der Bewohnenden innerhalb der Einrichtung entstehen, oder die Kosten der Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften und die Kosten für Mitarbeiter des Landkreises, die die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, welche mit der Einrichtung und dem Betrieb der Unterkünfte anfallen. Als ansatzfähige unterkunftsbezogene Kosten kamen daher nur solche in Betracht, die im Rahmen des laufenden Betriebs und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Einrichtung anfallen, so wie solche, die durch bestandserhaltene Maßnahmen verursacht werden. Auf diese Weise wurde eine Einheitsgebühr für beide Unterkunftsarten ermittelt.

 

Die gestiegene Anzahl von Unterzubringenden hat es nötig gemacht, weitere Vereinheitlichungen und Vereinfachungen vorzunehmen, um der erhöhten Anzahl an zu bearbeitenden Fällen besser begegnen zu können. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung und in Rechtskonformität zu § 6 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) erfolgt nunmehr keine Unterscheidung mehr nach Gemeinschafts- und nach Einzelunterkünften. Die Gebührenhöhe ist als einheitliche pauschalierte Inklusiv-Benutzungsgebühr für alle Unterkünfte ausgestaltet. In der Höhe der Gebühr sind alle Bestandteile bereits enthalten, ohne dass einzelne Bestandteile (wie etwa Netto-Kaltmiete, Betriebskosten und Stromkosten) gesondert aufgeführt werden. Dennoch können die Betriebs- und Stromkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn im Einzelfall die tatsächlichen Verbräuche erheblich vom Durchschnittsverbrauch abweichen, der für die Berechnung der Pauschale zugrunde gelegt wurde.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-GS-SOK) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Evaluierung der Benutzungsgebühren erfolgt jährlich, so dass die Gebührenhöhe nach Maßgabe dieser Satzung bei Bedarf angepasst werden kann.


Personelle Auswirkungen:

 

keine