Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/119/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Der Saale-Orla-Kreis erfüllt nach § 4 des Thüringer Gesetzes zur Finanzierung der Staatlichen Schulen die Schülerbeförderung von anspruchsberechtigten Schülern. Hierbei bedient er sich vorwiegend dem Angebot der KOMBUS GmbH, welche auf ihrem Liniennetz die Schüler vom Wohnort zur Schule befördert. Der Landkreis hat dafür Schülermonats- und Schülerwochenkarten bestellt, damit entsprechende Schülerausweise ausgestellt werden können.

 

Mit der Einführung des Deutschlandtickets ergeben sich für den Landkreis als Aufgabenträger neue Möglichkeiten zur Erfüllung der vorgenannten gesetzlichen Aufgabe. Für einen Teil der Schüler werden ab dem 1. August 2023 Deutschlandtickets beschafft, da diese z.T. wesentlich günstiger sind, als das Abonnement Schüler/Auszubildende. Dies betrifft aktuell die Tarifzonen 3 und höher. Hieraus resultieren Einsparung im Bereich der Schülerbeförderungskosten des Landkreises.

 

Die o.g. Rechtsgrundlage ermöglicht es den Landkreisen, weitere Regelungen zur Schülerbeförderung durch Satzung zu treffen. Der Saale-Orla-Kreis hat eine solche Satzung erlassen und u.a. in deren § 7 eine Kostenbeteiligung geregelt. Diese Kostenbeteiligung in Höhe von 15 Euro pro Monat betrifft ausschließlich Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 11.

 

Im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets und der zu erwartenden Einsparungen soll künftig von der Eigenbeteiligung abgesehen werden. Der Landkreis trägt mit dieser Neuregelung zur Gleichbehandlung von allen Schülerinnen und Schülern bei.


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises vom 21.10.2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.2900.63900

Summe: 25.000 Euro

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Der Landkreis erwartet ínsgesamt Minderausgabgen in Höhe von 25.000 Euro für ein Schuljahr. Hiervon entfallen ca. 10.400 Euro auf das Haushaltsjahr 2023. Der Berechnung liegen die Schülerzahlen für das neue Schuljahr 2023/2024 zu Grunde. Zudem werden alle Schüler auf Basis des derzeitigen Preises eines Deutschlandtickets (49 Euro) ab den Regionalklassen 3 und höher ein solches Ticket erhalten. Zudem wurden die aktuellen Tarifbedingungen des VMT berücksichtigt.


Personelle Auswirkungen:

 

keine