Sachverhalt:
Der Rat für
deutsche Rechtschreibung bekräftigt in seiner Sitzung am 26.03.2021 seine
Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet
werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings
eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein
mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden
kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und
Rechtspflege. Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Sternchen
(„Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen
verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehr geschlechtlicher Bezeichnungen im
Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem
Zeitpunkt nicht empfohlen.
Auf Landes-
und Bundesebene existieren keine Gesetze zu einer Gender-Pflicht. Im privaten
Arbeitsrecht gibt es bislang keine ausdrückliche Verpflichtung für Arbeitgeber,
eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Selbst an Schulen ist es untersagt,
sowohl von Schülern als auch von Lehrkräften gegenderte Schreibweisen in
Schreiben von Schulen oder auch im Unterricht zu verwenden.
Für das
Projekt der Gleichberechtigung ist Sprache nicht relevant. Gendern führt etwa
nicht zu besserer Bezahlung von Frauen. Eine gerechtere Sprache schafft noch
keine gerechtere Welt. Bei manchen Menschen erweckt Gendern den Eindruck, ein
Sprachkorsett auferlegt zu bekommen.
Die deutsche
Sprache ist auch ohne Gendersprache bereits schwierig erlernbar. Endungen und Sonderzeichen
machen dies nur noch komplizierter und statt alle Menschen nun anzusprechen,
werden Personen mit weniger Sprachkenntnissen so ausgegrenzt. Gendern lenkt
auch von Inhalten ab, indem es den Lesefluss behindert.
Die
Einhaltung einer verpflichtenden Normsprache ist mit Blick auf Gerechtigkeit,
Geschlechtergerechtigkeit prioritär eingeschlossen, von besonderer Bedeutung.
Einer ideologisch motivierten Forcierung des Gebrauchs vermeintlich
geschlechtergerechter Zusammensetzung von Wörtern in der Wortbildung ist jedoch
entgegenzuwirken.
Für
Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne sogenannter Gendersprache gibt es
keine Mehrheit in der Bevölkerung.
Im
Gegenteil, nahezu zwei Drittel lehnen nach aktuellen Umfragen eine
gendersensible Sprache ab. Gendersprache entspricht mitnichten dem Grundrecht
auf Gleichberechtigung oder auch nur dem Diskriminierungsverbot von Grundgesetz
und Landesverfassung. Sie eint nicht, sondern spaltet.
Ministerien,
Ämter und Behörden setzen und sichern Normen für das gesellschaftliche Leben.
Diesem Ansatz folgend, hat im November 2022, auf Antrag der CDU, der Thüringer
Landtag beschlossen, dass Landtag und Landesregierung in ihrer öffentlichen
Kommunikation, im Landtag, in den Ministerien, aber auch allen
nachgeordneten Einrichtungen bis hin zu Schulen, Gerichten und Hochschulen nicht Gegendert wird. Bildungsminister Holter (Die
Linke) will vorerst den Schulen keine Vorgaben machen, anders als beschlossen.
Wir hoffen, dass die neue Landesregierung das Gendern auch an Schulen untersagt,
was 80 – 90 Prozent der Thüringer Wähler wollen und was der Landtag beschlossen
hat.
Die einschlägige
linguistische Fachliteratur hat die Problematik vermeintlich gendergerechten
Sprechens umfassend analysiert und verweist grundsätzlich stets darauf, dass
die grammatischen Genera eben nicht mit dem biologischen Geschlecht zu
verwechseln sind.
Ferner werden mit dem Gebrauch der gendergerechten Sprache und damit mit der Verkomplizierung der Alltagssprache zahlreiche Menschen ausgegrenzt, denen das Sprechen und Schreiben aus verschiedenen Gründen schwerfällt, die Seh- und Hörbehinderungen haben oder die als Einwanderer die deutsche Sprache erlernen.
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung des Landratsamtes
Saale-Orla-Kreis hat auf dem Anweisungswege zu gewährleisten, dass sich die
Verwaltung selbst und alle öffentlichen Einrichtungen und Betriebe des
Landkreises im Schriftlichen wie Mündlichen konsequent an die Vorgaben des Rates
für deutsche Rechtschreibung halten, der Verfremdung der deutschen Sprache als
Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und das Improvisieren mit
sogenannter „Gendersprache“ zu vermeiden haben.
Des Weiteren ist per Verordnung bzw.
Anweisung sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates für deutsche
Rechtschreibung den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen, weil
sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der
Geschlechtergerechtigkeit hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich
akzeptiert sind.“