Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Verzicht auf Gendersprache in der Kommunikation des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
AN/109/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Einfachheit und Verständlichkeit der deutschen Sprache sind ein hohes Gut. Jeder kommunal und staatlich Bedienstete hat mit Bezug auf § 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG – Bund) und § 23 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) die Verpflichtung zur eindeutigen und klaren sowie insbesondere korrekten Verwendung der deutschen Amtssprache. Es ist bedenklich, wenn öffentliche Verwaltungen und Unternehmen sowie Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich anmaßen, die amtlichen Regeln der deutschen Sprache zu manipulieren und zu missachten. Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellte hierzu bereits im Jahr 2021 Folgendes fest:

 

„Das amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“ (Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlung vom 26. März 2021.)

 

Es drängt sich der Verdacht einer ideologischen Motivation der Gendersprache auf, der nicht zu folgen ist. Dies umso weniger, als dass Gendersprache ein elitäres Phänomen ist, das außerhalb urbaner linksliberaler Kreise weder gesprochen noch recht verstanden wird. Umfragen bestätigen, dass zwei Drittel der Deutschen Gendersprache ablehnen. Auch für Menschen, die sich die ohnehin schwer erlernbare deutsche Sprache aneignen, stellt Gendersprache eine zusätzliche Hürde dar. Zur Geschlechtergerechtigkeit kann Gendersprache insofern auch kaum einen Beitrag leisten, als das grammatische vom biologischen Geschlecht grundsätzlich unabhängig ist. Der Thüringer Landtag hat in seiner 94. Plenarsitzung am 10. November 2022 den Antrag der Fraktion der CDU vom 2. November 2022 „Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!“ (Drucksache 7/6571) mehrheitlich beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwendung von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in der Kommunikation des Saale-Orla-Kreises und seiner Unternehmen untereinander oder mit Dritten ist nicht zulässig.
  2. Die Verwendung bislang unüblicher substantivierter Partizipien (z. B.: Backende statt Bäcker, Mitarbeitende statt Mitarbeiter u. ä.) in der Kommunikation des Saale-Orla-Kreises und seiner Unternehmen untereinander oder mit Dritten ist nicht zulässig.
  3. Sprachunökonomische Dopplungen (wie z. B. Hausmeisterinnen und Hausmeister / Soldatinnen und Soldaten u. ä.) sollen nicht angewendet werden. Das generische Maskulinum sollte vordergründig Anwendung finden.