Sachverhalt:
Einfachheit
und Verständlichkeit der deutschen Sprache sind ein hohes Gut. Jeder kommunal
und staatlich Bedienstete hat mit Bezug auf § 23 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG – Bund) und § 23 des Thüringer
Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) die Verpflichtung zur eindeutigen und
klaren sowie insbesondere korrekten Verwendung der deutschen Amtssprache. Es
ist bedenklich, wenn öffentliche Verwaltungen und Unternehmen sowie Teile des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich anmaßen, die amtlichen Regeln der
deutschen Sprache zu manipulieren und zu missachten. Der Rat für deutsche
Rechtschreibung stellte hierzu bereits im Jahr 2021 Folgendes fest:
„Das
amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der
Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“),
Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur
Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche
Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“
(Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlung vom 26. März 2021.)
Es
drängt sich der Verdacht einer ideologischen Motivation der Gendersprache auf,
der nicht zu folgen ist. Dies umso weniger, als dass Gendersprache ein elitäres
Phänomen ist, das außerhalb urbaner linksliberaler Kreise weder gesprochen noch
recht verstanden wird. Umfragen bestätigen, dass zwei Drittel der Deutschen
Gendersprache ablehnen. Auch für Menschen, die sich die ohnehin schwer
erlernbare deutsche Sprache aneignen, stellt Gendersprache eine zusätzliche
Hürde dar. Zur Geschlechtergerechtigkeit kann Gendersprache insofern auch kaum
einen Beitrag leisten, als das grammatische vom biologischen Geschlecht
grundsätzlich unabhängig ist. Der Thüringer Landtag hat in seiner 94. Plenarsitzung
am 10. November 2022 den Antrag der Fraktion der CDU vom 2. November 2022
„Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch
motivierte Verfremdung der Sprache!“ (Drucksache 7/6571) mehrheitlich
beschlossen.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwendung
von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt
oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher
Bezeichnungen in der Kommunikation des
Saale-Orla-Kreises und seiner Unternehmen untereinander oder mit Dritten
ist nicht zulässig.
- Die Verwendung
bislang unüblicher substantivierter Partizipien (z. B.: Backende statt
Bäcker, Mitarbeitende statt Mitarbeiter u. ä.) in der Kommunikation des
Saale-Orla-Kreises und seiner Unternehmen untereinander oder mit Dritten
ist nicht zulässig.
- Sprachunökonomische
Dopplungen (wie z. B. Hausmeisterinnen und Hausmeister / Soldatinnen und
Soldaten u. ä.) sollen nicht angewendet werden. Das generische Maskulinum
sollte vordergründig Anwendung finden.