Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Erstellung eines Radwegekonzeptes
Vorlage
AN/108/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Nach zweifacher Ablehnung des Antrages auf Erstellung eines Radwegekonzeptes, mit zwischenzeitlicher Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses, bleibt die Zukunft des Radverkehrs im Saale-Orla-Kreis offen. Während einzelne Kommunen wie Schleiz mithilfe von Fördermitteln den Bau von Radwegen vorantreiben, fordern andere wie Bad Lobenstein straßenbegleitende Radwege für Bundes- und Landesstraßen gemäß dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0. Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage im Thüringer Landtag (Drucksache 7/7362) vom 23.02.2023 wurde bekannt, dass die Landesregierung für den ausgesetzten Ausbau der Eliasbrunner Allee keinen Radweg vorsieht. Laut Landesamt für Bau und Verkehr scheitert das Projekt an einem fehlenden Radverkehrskonzept des Saale-Orla-Kreises, über den bereits viele Landkreise und Kreisfreie Städte in Thüringen verfügen (OTZ vom 03.05.23 – „Bad Lobenstein fordert Radweg“). Dieser bildet wiederum die Grundlage für umfassende Fördermöglichkeiten und den Verbund einzelner Teilstücke über die Grenzen der Städte und Gemeinden hinaus. Zur Stärkung des touristischen- und des Alltagsradverkehrs sind die Entwicklung, Umsetzung und qualitative Aufwertung des Radwegenetzes im Saale-Orla-Kreis unabdingbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.       Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat unter Beteiligung der hiervon betroffenen Gemeinden, Städte und Dritter mit der Erstellung eines touristischen und straßenbegleitenden Radwegekonzeptes für den Saale-Orla-Kreis. Ein fachlich geeignetes Planungsbüro ist zu beauftragen.

 

2.         Ein Fördermittelantrag für die Erstellung des Radwegekonzeptes ist bis zum 31.10.2023 zu erstellen.

 

3.         Über die Ergebnisse der Gespräche mit Beteiligten und haushaltsrechtliche             Auswirkungen des Konzeptes nach Nr. 1 und 2 hat der Landrat dem zuständigen         Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Regionalentwicklung     fortlaufend zu berichten.

 

4.         Erforderliche finanzielle Mittel für die Erstellung des Radwegekonzeptes nach Nr. 1         und 2 sind in der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2024     zu veranschlagen.“