Sachverhalt:
Nach zweifacher
Ablehnung des Antrages auf Erstellung eines Radwegekonzeptes, mit
zwischenzeitlicher Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses, bleibt die
Zukunft des Radverkehrs im Saale-Orla-Kreis offen. Während einzelne Kommunen
wie Schleiz mithilfe von Fördermitteln den Bau von Radwegen vorantreiben,
fordern andere wie Bad Lobenstein straßenbegleitende Radwege für Bundes- und
Landesstraßen gemäß dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0. Im Rahmen einer
Mündlichen Anfrage im Thüringer Landtag (Drucksache 7/7362) vom 23.02.2023
wurde bekannt, dass die Landesregierung für den ausgesetzten Ausbau der
Eliasbrunner Allee keinen Radweg vorsieht. Laut Landesamt für Bau und Verkehr
scheitert das Projekt an einem fehlenden Radverkehrskonzept des
Saale-Orla-Kreises, über den bereits viele Landkreise und Kreisfreie Städte in
Thüringen verfügen (OTZ vom 03.05.23 – „Bad Lobenstein fordert Radweg“). Dieser
bildet wiederum die Grundlage für umfassende Fördermöglichkeiten und den
Verbund einzelner Teilstücke über die Grenzen der Städte und Gemeinden hinaus.
Zur Stärkung des touristischen- und des Alltagsradverkehrs sind die
Entwicklung, Umsetzung und qualitative Aufwertung des Radwegenetzes im
Saale-Orla-Kreis unabdingbar.
Beschlussvorschlag:
„1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat unter Beteiligung der hiervon betroffenen Gemeinden, Städte und Dritter mit der Erstellung eines touristischen und straßenbegleitenden Radwegekonzeptes für den Saale-Orla-Kreis. Ein fachlich geeignetes Planungsbüro ist zu beauftragen.
2. Ein Fördermittelantrag für die Erstellung des Radwegekonzeptes ist bis zum 31.10.2023 zu erstellen.
3. Über die Ergebnisse der Gespräche mit Beteiligten und haushaltsrechtliche Auswirkungen des Konzeptes nach Nr. 1 und 2 hat der Landrat dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Regionalentwicklung fortlaufend zu berichten.
4. Erforderliche finanzielle Mittel für die Erstellung des Radwegekonzeptes nach Nr. 1 und 2 sind in der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.“