Sachverhalt:
Über die Förderebene 3 werden zum überwiegenden
Teil selbstverwaltete Jugendräume in Gemeinden gefördert. Diese sind
unerlässlich für die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten
Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2023 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe
von 7.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung
erfolgt auf der Basis der „Richtlinie
zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und
des Kinder- und Jugendschutzes nach §§11-14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB
VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom
01.01.2022“ i. V. m. §§ 16 ff. Thüringer Kinder- und
Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG).
Für weitere Kleinprojekte stehen somit im
Haushaltsjahr 2023 noch 1.325,00 EUR zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 3- Förderung von
Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sonstiger freier Träger
(Jugendvereine, Jugendgruppen und Jugendinitiativen) mit einer Gesamtzuwendung
in Höhe von 5.675,00 EUR im Haushaltsjahr 2023 gefördert werden (siehe
Anlage).“
Personelle Auswirkungen:
keine