Betreff
Förderung von Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sonstiger freier Träger - Förderebene 3
Vorlage
J/051/2023
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Über die Förderebene 3 werden zum überwiegenden Teil selbstverwaltete Jugendräume in Gemeinden gefördert. Diese sind unerlässlich für die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2023 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe von 7.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§11-14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022“ i. V. m. §§ 16 ff. Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG).

Für weitere Kleinprojekte stehen somit im Haushaltsjahr 2023 noch 1.325,00 EUR zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 3- Förderung von Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sonstiger freier Träger (Jugendvereine, Jugendgruppen und Jugendinitiativen) mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 5.675,00 EUR im Haushaltsjahr 2023 gefördert werden (siehe Anlage).“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2023

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.47010

Summe: 7000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Förderung der Wohlfahrtspflege – Bereich Jugend

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine