Sachverhalt:
Über die zweite Förderebene können betreute, offene Einrichtungen der Jugendarbeit sowie geschäftsführende Aufgaben der Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis gefördert werden. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2023 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR zur Verfügung. Zwei anerkannte freie Träger beantragten für ihre Einrichtungen und Dienste insgesamt 15.993,00 EUR. Diese Einrichtungen und Dienste werden als förderwürdig und fördernotwendig betrachtet. Die Förderung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§11-14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022“ i. V. m. §§ 16 ff. Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG).
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene
2- Förderung anerkannter freier Träger Einrichtungen der offenen
Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 15.993,00 EUR im
Haushaltsjahr 2023 gefördert werden.“
Personelle Auswirkungen:
keine