Betreff
Förderung von Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sonstiger anerkannter freier Träger - Förderebene 2
Vorlage
J/050/2023
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Über die zweite Förderebene können betreute, offene Einrichtungen der Jugendarbeit sowie geschäftsführende Aufgaben der Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis gefördert werden. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2023 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR zur Verfügung. Zwei anerkannte freie Träger beantragten für ihre Einrichtungen und Dienste insgesamt 15.993,00 EUR. Diese Einrichtungen und Dienste werden als förderwürdig und fördernotwendig betrachtet. Die Förderung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§11-14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022“ i. V. m. §§ 16 ff. Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG).

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 2- Förderung anerkannter freier Träger Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 15.993,00 EUR im Haushaltsjahr 2023 gefördert werden.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2023

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.45140

Summe: 20000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Mitarbeiterfortbildung – Zuschüsse an (anerkannte) Träger der freien Jugendhilfe (2. Förderebene)

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine