Betreff
Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung 2023/24
Vorlage
J/049/2023
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt gemäß § 20 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der jährlich aufzustellende Bedarfsplan, der ein Planungsinstrument darstellt, weist für die Gemeinden des Planungsgebietes die Kindertageseinrichtungen und die Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches auf Kindertagesbetreuung nach § 2 ThürKigaG erforderlich sind, der wie folgt lautet:

 

„Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung.“

 

Bei der Bedarfsplanung sind die Kindergärten und Tagespflegestellen mit den entsprechenden Kapazitäten, Angebote für Kinder mit (drohender) Behinderung deren tatsächliche Inanspruchnahme sowie die Betreuung über das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 ThürKigaG auszuweisen. 

 

Der Bedarfsplan wurde mit der im Landkreis tätigen Elternvertretung (gemäß § 12 ThürKigaG) vorberaten.

 

Nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wird der Bedarfsplan auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und die Gemeinden des Saale-Orla-Kreises darüber informiert.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung im Saale-Orla-Kreis für das Kindergartenjahr 2023/24.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

keine