Betreff
Bestätigung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck für die Amtszeit 2024-2028
Vorlage
J/048/2023
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Am 31.12.2023 enden landesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen wird seit dem Jahr 2008 in jedem fünften Jahr durchgeführt (Wahljahr). Um ein reibungsloses und zeitgerechtes Zusammenwirken der bei der Auswahl der Schöffen und Jugendschöffen beteiligten Stellen zu gewährleisten, wurde auf Grundlage des § 57 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S.1077), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, in Thüringen eine Verwaltungsvorschrift zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ erlassen (ThürStAnz. Nr. 45/2022, S. 1348 ff.).

 

Mit Schreiben vom 07. Februar 2023 hat der Präsident des Landgerichtes Gera über den Beschluss über die Verteilung der von den Jugendhilfeausschüssen für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen vorzuschlagenden Personen in Anlehnung an die Einwohnerzahl der jeweiligen Bezirke informiert. Für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck sind 32 Vorschläge vorgegeben. Durch den Jugendhilfeausschuss sollten ebenso viele Frauen wie Männer und mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöffen benötigt werden.

In den folgenden Monaten wurde umfangreich für die Jugendschöffenwahl 2023 geworben, u.a. auf der Internetseite des Landkreises, in den Amtsblättern und in der Tagespresse.

 

Die vorzuschlagenden Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Fassung vom 11. Dezember 1974 / BGBl. I, S. 3427, in der jeweils geltenden Fassung). Zur Interessenbekundung wurden die als Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift (zu Nr. 7.3) vorgeschlagenen Formblätter verwendet, in der u.a. Tatbestände zur Eignung bzw. zum Ausschluss als Jugendschöffe vom Bewerber bestätigt werden mussten.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber, die in den Anlagen 1 und 2 aufgelistet sind, haben die förmlichen Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe uneingeschränkt abgegeben. In der Verwaltungsvorschrift sind in Punkt 2 zahlreiche Kriterien für die Aufnahme und den Ausschluss als Schöffe bzw. Jugendschöffe, wie z.B. Altersgrenzen, berufliche Gründe, genannt. Nach diesen Kriterien wurden die Bewerberinnen und Bewerber in den Anlagen 1 und 2 vorgeprüft.

Insgesamt haben sich als Jugendschöffin und Jugendschöffe 29 Frauen und 9 Männer beworben.

 

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugenhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG).

Die Beschlussfassung erfolgt in öffentlicher Sitzung, es sei denn, es wird die Nichtöffentlichkeit beantragt. Bei Beantragung ist über den Ausschluss der Öffentlichkeit gesondert durch den Jugendhilfeausschuss zu entscheiden.

 

Die beschlossene Vorschlagsliste wird nach öffentlicher Bekanntmachung eine Woche zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Der Termin zur Aufstellung der Vorschlagsliste ist der 15. Juni 2023, der Zeitpunkt der Auslegung soll bis zum 31. Juli des Wahljahres abgeschlossen sein.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises bestätigt die nachfolgenden Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirkes Pößneck für die Amtszeit 2024-2028 gemäß Anlage 1 und 2:“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine