Sachverhalt:
Für die Wahl des Landrates 2024 ist durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) der Landrat, ein Beigeordneter oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Kreisverwaltung zum Wahlleiter und eine weitere Person zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.
Die o.g. Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden durch den Landrat für diese Aufgabe vorgeschlagen. Beide Mitarbeiter haben eingewilligt, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Wahltermin ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt; er wird gemäß § 25 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt (gemäß § 118 Abs. 2 ThürKO), festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
Herrn
Michael Richter, Mitarbeiter FD Rechtsaufsichtsbehörde,
zum
Landkreiswahlleiter
und
Frau
Sandra Hegner, Mitarbeiterin FD Finanzen,
zur stellvertretenden Landkreiswahlleiterin
für die Wahl des Landrates 2024.“
Personelle Auswirkungen:
keine