Betreff
Berufung des Landkreiswahlleiters und seines Stellvertreters für die Landratswahl 2024
Vorlage
KT/114/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Für die Wahl des Landrates 2024 ist durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) der Landrat, ein Beigeordneter oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Kreisverwaltung zum Wahlleiter und eine weitere Person zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.

Die o.g. Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden durch den Landrat für diese Aufgabe vorgeschlagen. Beide Mitarbeiter haben eingewilligt, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Wahltermin ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt; er wird gemäß § 25 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt (gemäß § 118 Abs. 2 ThürKO), festgesetzt.


Beschlussvorschlag:

  

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)

 

            Herrn Michael Richter, Mitarbeiter FD Rechtsaufsichtsbehörde,

            zum Landkreiswahlleiter

 

            und

 

            Frau Sandra Hegner, Mitarbeiterin FD Finanzen,

            zur stellvertretenden Landkreiswahlleiterin

 

für die Wahl des Landrates 2024.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine