Betreff
Sport- und Spielstättenentwicklungsplanung des Saale-Orla-Kreises 2023-2033
Vorlage
KT/112/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung von Sportstättenentwicklungsplänen ist im Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) vom 05.12.2018 verankert. In § 8 ThürSportFG wird festgelegt, dass „die Landkreise im Zusammenwirken mit den Gemeinden Sportstättenentwicklungsplanungen erstellen, die als Grundlage für die Sportstättenentwicklungsplanungen der Gemeinden dienen. […] Die Sportstättenentwicklungsplanungen sind spätestens zehn Jahre nach der Bestätigung und unter Einbeziehung der Kreissportbünde des Landessportbundes neu zu erstellen bzw. fortzuschreiben.“

 

Da die bisherige Planung für den Saale-Orla-Kreis aus dem Jahr 2012 stammt, war es dringend geboten, eine Aktualisierung vorzunehmen. Auf Grund des Zeitabstandes wurde keine einfache Aktualisierung, sondern eine Neufassung in Angriff genommen.

 

Unter Regie des Fachdienstes Wirtschaft, Kultur, Tourismus wirkten an der Erarbeitung die Fachdienste Zentrales Liegenschaftsmanagement, Schulverwaltung sowie Jugend und Familie/Jugendamt mit. Weiterhin wurden der Kreissportbund Saale-Orla e.V. sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises in die Erarbeitung involviert.

 

Schwerpunktmäßig dient die Sport- und Spielstättenentwicklungsplanung dazu, den aktuellen Bestand an Sport- und Spielstätten zu ermitteln sowie Bedarfe und investive Maßnahmen darzulegen.

 

In der Vergangenheit erfolgt die Ermittlung der Fehlbedarfe mittels Bedarfsrichtwerten, was jedoch nicht den gegenwertigen Entwicklungen der Sport- und Spielstättenplanungen entspricht. „Die Kommunen und Landkreise werden gebeten, dabei die lokalen/regionalen Traditionen des Sporttreibens einzubeziehen und Trends aufzugreifen.“ (TMBJS, 2021)

 

Für die Erstellung der kreislichen Sport- und Spielstättenentwicklungsplanung 2023-2033 wurde im Einvernehmen mit dem Saale-Orla-Kreissportbund e.V., als wichtiger Partner der Planung, folgender Verfahrensweg gewählt:

 

1. Bildung einer zentralen Lenkungsgruppe unter der Führung des Fachdienstes Wirtschaft, Kultur, Tourismus mit VertreterInnen aus den Fachdiensten Zentralem Liegenschaftsmanagement, Schulverwaltung, Jugend und Familie/Jugendamt sowie dem Kreissportbund Saale-Orla e.V.

 

2. Einzelberatungen mit den kommunalen Vertretern aller 15 Planungsbereiche zum Anliegen und den Anforderungen an das Planvorhaben, vor Ort und ggf. per telefonischer Rücksprache

 

3. Statistische Erfassung aller relevanten Daten wie Bevölkerungsentwicklung, Klassenentwicklung, Sportvereine und Mitgliederzahlen, Trends bei der Ausübung neuer Sportarten.

 

4. Erfassung des Bestandes an Sportstätten und Spielanlagen sowie Ermittlung der perspektivischen Investitionen an Hand lokaler und regionaler Bedürfnisse 

 

„Die Landkreise erstellen im Zusammenwirken mit den Gemeinden Sportstättenentwicklungsplanungen, die als Grundlage für die Sportstättenentwicklungsplanungen der Gemeinden dienen.“ (§ 8 ThürSportFG)

 

Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf vorliegt. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Vorhaben in einem Sportstättenentwicklungsplan ausgewiesen ist (vgl. §§ 8 und 9 ThürSportFG).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die „Sport- und Spielstättenentwicklungsplanung des Saale-Orla-Kreises 2023-2033“ in der als Anlage beigefügten Fassung“.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die in der vorliegenden zu beschließenden Sport- und Spielstättenentwicklungsplanung des Saale-Orla-Kreises 2023-2033 enthaltenen investiven Maßnahmen geben Orientierung über mögliche Größenordnungen bei der Verwirklichung des festgestellten

Bedarfes des Landkreises, der Kommunen und der Sportvereine. Da im konkreten Fall detaillierte Planungen und Leistungsausschreibungen vorgenommen werden müssen, können keine verbindlichen Auswirkungen für Einzelmaßnahmen oder für einzelne Jahresscheiben angegeben werden.

Konkrete finanzielle Auswirkungen sind zum Beschlussdatum nicht bekannt.


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.