Sachverhalt:
Laut § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 in Verbindung mit § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat der Kreistag über den Finanzplan einen separaten Beschluss zu fassen. Dem Finanzplan liegt das beigefügte Investitionsprogramm zu Grunde. Die Veränderungen lt. Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4 der Vorlage Nr.: KT/108/2023 sind im Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Finanzplan des Saale-Orla-Kreises mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022-2026 gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine