Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
KT/108/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Im Dezember 2022 wurde der Haushaltsplanentwurf 2023 mit Haushaltssatzung den Mitgliedern des Kreistages zur Beratung in den Ausschüssen, den Fraktionen und dem Kreistag übergeben. Am 05.12.2022 erfolgte die Einbringung und erste Lesung und am 27.02.2023 erfolgt die zweite Lesung und Beschlussfassung des Haushaltsplanentwurfes 2023 im Kreistag. Seitens der Verwaltung gibt es folgende Änderungsvorschläge, die im Einzelnen auf den Änderungsvorlagen in Anlage 2 und Anlage 3 dargestellt sind und nachfolgend kurz beschrieben werden. Aus der Anlage 4 ergibt sich der Änderungsbedarf in Bezug auf den Stellenplan, welcher ebenfalls kurz erläutert wird. Bei den Verpflichtungsermächtigungen kommen insgesamt 2.130 T€ hinzu, die sich aus bereits in der Entwurfsfassung veranschlagten Ausgaben des Erweiterungsbaus der RS Schleiz ergeben (2.22540.95000) für das Jahr 2024 (kassenwirksam).

 

 

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt

 

Die Änderungsvorlage wurde zum einen notwendig, da einzelne Informationen erst nach Abschluss der Entwurfsfassung bekannt wurden und zum anderen einige Mehreinnahmen im endgültig beschlossenen Landeshaushalt für den Landkreis festgeschrieben wurden. Außerdem wurde parallel nochmalig eine Ansatzprüfung durch die Verwaltung auf Basis der Rechnungsergebnisse 2022 durchgeführt. Bevor die daraus abgeleiteten Einsparpotenziale bzw. Deckungen aufgezeigt werden, sollen nachfolgend zunächst die sonstigen Änderungen oder Belastungen für den Kreishaushalt dargestellt werden.

 

·           Aus Gründen der Übersichtlichkeit und aus statistischen Gründen wurden die beiden Landesprogramme Sozialstrategie und Thüringer Präventionsketten aus den ursprünglichen Unterabschnitten 00103 sowie 40001 herausgelöst und in die neuen Unterabschnitte 40004 sowie 40005 zugeordnet. Dabei kommt es nur zu marginalen Anpassungen des Zuschussbedarfs um 250 Euro.

 

·           Im Bereich der Pressestelle wird mit Mehrkosten von ca. 9 T€ gerechnet für Repräsentationszwecke im Zusammenhang mit der Partnerschaft zum Rheingau-Taunus-Kreis sowie für die Präsentation der Briefmarke „100 Jahre Schleizer Dreieck“.

 

·           Im Rahmen der Teilsubventionierung der Mittagsmahlzeit in der RS Ranis kann nur noch mit einem Fördersatz von 90 % gerechnet werden. Dadurch steigt die Belastung für den Landkreis um ca. 5,5 T€.

 

·           Nach aktuellen Informationen muss für die Umlage an das Museum Mödlareuth ein zusätzlicher Betrag von rund 7 T€ veranschlagt werden.

 

·           Vor allem durch die Auswirkungen der Einführung des Bürgergeldes sind in den betroffenen Fachdiensten insgesamt 3 Stellen im Bereich Wohngeld und Grundsicherung neu aufzunehmen. Unter Beachtung einer verzögerten Besetzung geht die Verwaltung durch diese Anpassung des Stellenplans von Mehrkosten in Höhe von rund 148 T€ aus.

 

·           Durch den Wegfall der bisherigen Integrationsmanagerin können für die Position auch keine Einnahmen mehr veranschlagt werden. Da die Stelle in Personalunion als Fachdienstleiterstelle besetzt und ausgabenseitig geplant war, erhöht sich dadurch der Zuschuss durch die Mindereinnahmen um rund 65 T€.

 

·           Der Kommunale Finanzierungsanteil am Jobcenter erhöht sich nach aktuellen Informationen im Ergebnis der Abrechnung 2022 aus dem Jobcenter um rund 34 T€.

 

·           Durch den zunehmenden Flüchtlingsstrom in 2022 musste eine extern vermietetet Gemeinschaftsunterkunft wieder für die ursprüngliche Nutzung freigemacht werden. Dadurch entstehen verminderte Mieteinnahmen von rund 68 T€.

 

·           Im Rahmen der Diskussion in den Fachausschüssen wurden einige Hinweise und Anmerkungen an die Verwaltung herangetragen. Im Bereich der Schulsozialarbeit führte dies zu einer Erhöhung des Ansatzes um 50 T€ um die Mehrkosten der ausführenden Träger zu decken und den bisherigen Leistungsumfang zu gewährleisten. Die Deckung erfolgt durch eine Reduzierung der Ansätze für die Tagesgruppen auf Basis der Entwicklung der Vorjahre ohne Reduzierung der Leistung.

 

·           Im Bereich der Vollzeitpflege war die ohne hin schon eingeplante Steigerung gegenüber 2022 nicht ausreichend auf Basis der nun bekannten Entwicklung der Kostensätze bzw. Pauschalbeträge. Der Haushalt wird somit um weitere 60 T€ belastet.

 

·           Der Mindestunterhalt wurde erhöht und führt damit im Bereich der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu erheblichen Änderungen. Insgesamt wird von Mehrkosten von rund 293 T€ und Mehreinnahmen von rund 500 T€ ausgegangen. Die Einnahmen steigen aus buchungstechnischen Ursachen deutlicher an, da hier die Finanzverwaltung von zusätzlichen Solleinnahmen ausgeht. Dies ergibt sich aus der Entwicklung in der Vergangenheit.

 

·           Der Fachdienst Kreisstraßen wurde zwischenzeitlich mit einigen neuen Satzungen der Wasser/Abwasserzweckverbände konfrontiert. Diese Neuerungen führen durch Nachzahlungen bzw. Erhöhungen zu einem Mehrbedarf in 2023 von ca. 42 T€. Ebenfalls im Bereich der Kreisstraßen wird von deutlichen Mehrkosten für Kraftstoffe und Reparaturen an den Fahrzeugen ausgegangen. Der Fachdienst rechnet hier mit einer Steigerung um 53 T€. Hinzu kommt noch ein Mehrbedarf für persönliche Schutzkleidung in Höhe von 1 T€.

 

·           Eine deutliche Erhöhung ergibt sich im Bereich der energieintensiven Tierkörperbeseitigung. Die Umlage an den zuständigen Zweckverband steigt um 110 T€ und damit um mehr als das Doppelte an.

 

·           In diesem Jahr kann LEADER mit der Förderung im Rahmen eines Regionalbudgets in Höhe von 150 T€ rechnen. Leider ist dafür die Bereitstellung eines Eigenanteils von 10% nötig. Da die geförderten Projekte direkt den Bürgern des Landkreises zu Gute kommen und der Einfluss auf die zu fördernden Projekte indirekt durch den Landkreis erfolgt, soll im Rahmen eines Zuschusses der 10%ige Eigenanteil bereitgestellt werden in Höhe von 15 T€.

 

 

 

 

 

 

 

Insbesondere folgende Aspekte führen zur Kompensation der zuvor dargestellten Belastungen und lassen darüber hinaus eine Kreisumlagereduzierung zu:

 

·           Der endgültige Bescheid über die Versorgungsumlage für alle Beamten führt zur Reduzierung der veranschlagten Ansätze in den betroffenen Unterabschnitten. Insgesamt führt dies zu einer Entlastung des Haushalts 2023 von 263,6 T€.

 

·           Durch die Anpassung der Verwaltungskostenordnung bzw. des Verwaltungskostengesetzes des Landes Thüringen ist mit entsprechend höheren Gebühren im Bereich der Rechnungsprüfung zu rechnen. Nach aktueller Schätzung kommt es hier zu Mehreinnahmen von ca. 10 T€.

 

·           Im Rahmen der Weiterentwicklung des Dokumentenmanagementsystems kommt es zu weniger Ausgaben als zunächst erwartet. Hier kann eine Entlastung des Haushaltes um 81,7 T€ erfolgen.

 

·           Bei der Neuberechnung der zu erwartenden Mieteinnahmen im Verwaltungsgebäude Pößneck führt die endgültig vereinbarte Jahresmiete zu Mehreinnahmen im Vergleich zu ersten Schätzung. Hier kann der Haushalt 2023 um ca. 12,5 T€ entlastet werden.

 

·           Neben den Auswirkungen des in 2023 angekündigten Deutschlandtickets führt die Anpassung des Ansatzes für die Schülerbeförderung auf Basis der Entwicklung der Vorjahre zu einer Reduzierung des veranschlagten Ansatzes von über 250 T€.

 

·           In der Entwurfsplanung wurde noch davon ausgegangen, dass die institutionelle Förderung für das Museum Schloß Burgk geringer ausfallen könnte. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Förderung in voller Höhe erfolgen wird. Dies entlastet den Haushalt um weitere 30 T€.

 

·           Im Bereich Asyl/Ukraine geht die Verwaltung davon aus, dass die Unterbringungspauschale auf über 280 Euro ansteigen wird von ursprünglich 210 Euro. Leider ist dieser Betrag noch wesentlich weniger als in anderen Bundesländern. In diesem Zusammenhang wird mit Mehreinnahmen von ca. 300 T€ gerechnet. Außerdem geht der Fachdienst von einer möglichen Spitzabrechnung für bisher nicht erstattetet Unterbringungskosten über die Pauschalen hinaus für Ukrainischer Flüchtlinge in Höhe von ca. 2.300 T€ aus. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung dieser Einnahmen mindestens noch ein zusätzlicher Betrag aus der Spitzabrechnung des Einzelplan 4 (Soziales) in Höhe von 500 T€ erfolgt. Dies basiert auf den Änderungen des SGBII Ausführungsgesetzes aus 2022 § 7b. Diesen Mehreinnahmen stehen jedoch auch deutliche Mindereinnahmen (6.495,4 T€) gegenüber, die die Verwaltung bereits in der Einbringung des Haushaltsentwurfs im Dezember als Risikofaktor herausstellte, da noch unklar war wie der § 7b des vorgenannten Gesetzes auszulegen sei.

 

·           Wie bereits in der Einbringung des Haushaltsentwurfes als Ausblick dargestellt, kann mit einer Reduzierung der deutlichen Steigerung der Umlage an den Zweckverband ÖPNV gerechnet werden. Durch nachträglich höher ausfallende Einnahmen des Landes kann der Zweckverband die Umlage für den SOK um rund 649 T€ reduzieren.

 

 

 

 

·           Der endgültig beschlossene Landeshaushalt sieht auch eine um 1€ höheren Mehrbelastungsausgleich vor, welche zu Mehreinnahmen von 79 T€ führen wird.  Außerdem wurde bekannt das die Ausschüttung des Landesausgleichsstocks auch in 2023 erfolgen wird. In 2022 erhielt der Landkreis daraus rund 711 T€. Aktuell liegen die endgültigen Zahlen leider immer noch nicht vor und daher erfolgt eine Schätzung in Höhe von 500 T€.

 

·           Ebenfalls im Rahmen des Landeshaushaltes festgeschrieben wurden die Leistungen aus dem Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds. Zur Kompensation der Mehrbelastungen wird der Landkreis nach aktuellen Informationen einen Betrag von zusätzlich 1.947,9 T€ erhalten.

 

·           Durch die beginnend im Frühjahr und mit deutlichen Zinsschritten seit Sommer 2022 vorgesetzte Zinswende kann erstmals seit vielen Jahren der Ansatz für Anlagezinsen wieder erhöht werden. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung der abgeschlossenen Geldanlagen können Mehreinnahmen aus Zinsen in Höhe von rund 241 T€ eingestellt werden.

 

 

Insgesamt kann durch die oben genannten Maßnahmen der Risikofaktor von über 4 Millionen Euro abgebaut werden und zusätzlich die Kreisumlage um 262.150 € (0,3 % im Vergleich zum Entwurf) gesenkt werden. Dies entspricht auf Basis der nun bekannten endgültigen Umlagegrundlagen (87.379.711 €) einem Kreisumlagesatz von 47,200 %.

 

 

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt sind nur einzelne Anpassungen vorzunehmen. Dies betrifft die Förderung des Kunstrasenplatzes des FSV, welcher ebenfalls durch das Land und die Stadt Schleiz gefördert werden sollen. Die Mehrkosten von 100 T€ sollen durch ebenfalls erst nach Abschluss der Entwurfsarbeiten am Haushalt 2023 bekannt gewordenen Mehreinnahmen aus der Förderung des Breitbandausbaus (Endabrechnung nach Verwendungsnachweis) erfolgen. Diese können nach den aktuellen Informationen den notwendigen Betrag ausgleichen.

 

 

Anlage 4 Stellenplan 2023

 

Die Verabschiedung des Wohngeld-Plus-Gesetzes sowie des Bürgergeldgesetzes haben Auswirkungen auf die Personalsituation im Landratsamt. Dadurch ergibt sich ein weiterer Personalmehrbedarf im sozialen Bereich.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wird in allen Wohngeldstellen der Bundesrepublik mit einer Verdreifachung des leistungsberechtigten Empfängerkreises gerechnet – dies ist aktuell bereits auch in unserer Wohngeldstelle spürbar. Waren Ende 2021 noch knapp über 2000 Fälle zu bearbeiten, sind Ende 2022 ohne neues Recht bereits knapp 2400 Fälle zu bearbeiten. So sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung im Unterabschnitt 40050 Wohngeld 2 Planstellen zusätzlich einzuordnen. Eine Stelle ist ausgabeseitig jedoch erst mit einer verzögerten Besetzung ab dem zweiten Halbjahr 2023 veranschlagt.

Im Bereich der Grundsicherung und Sozialhilfe steigen die Fallzahlen deutlich an, da immer mehr Personen leistungsberechtigt werden. Dies ist zum einen durch den Leistungsanspruch der ukrainischen Flüchtlinge bedingt, deren Anzahl tendenziell noch weiter ansteigen wird. Zum anderen wurden die gesetzlichen Regelbedarfe, Vermögensschongrenzen und Einkommensgrenzen deutlich angehoben was zu einer deutlichen Steigerung der Leistungsberechtigten führt. Weiterhin ist daher im Unterabschnitt 40000 Grundsicherung/Sozialhilfe 1 Planstelle zusätzlich einzuordnen.

 

Im Zusammenhang mit der statistischen, haushaltssystematischen Umstrukturierung der beiden Landesprogramme Thüringer Präventionsketten sowie Sozialstrategie wurden die entsprechend vom Land geförderten Personalstellen aus den Unterabschnitten 00103 bzw. 40001 in die Unterabschnitte 40004 bzw. 40005 umgeordnet.

 

Außerdem wurden im Unterabschnitt 40042 eine Veränderung der Stellenbewertung einer Beamtenstelle mittlerer Dienst von A8 zu A9 vorsorglich vorgenommen. Ebenso waren noch Umwandlungen von Angestelltenstellen in Beamtenstellen bzw. Beamtenstellen in Angestelltenstellen auf Basis aktueller Personalentwicklungen in mehreren Unterabschnitten notwendig. Die Anzahl an Beamtenstellen bleibt jedoch unverändert. Die Anlage zur Ausbildung bleibt ebenfalls unverändert.

 

Die Neufassung des Stellenplans sowie des dazugehörigen Vorberichts sind in Anlage 4 beigefügt.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Beide Teilhaushalte und damit auch der Gesamthaushalt bleiben ausgeglichen. Die in den Ausschusssitzungen besprochenen redaktionellen Änderungen des Vorberichts werden zusammen mit den sich aus dieser Änderungsvorlage ergebenden notwendigen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Vorbericht vorgenommen


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises

für das Haushaltsjahr 2023 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Danach beträgt das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt:   129.908.700 €

und                                                         im Vermögenshaushalt:       11.359.850 €.

 

 

Nr. 1    In den Haushaltsplanentwurf 2023, einschließlich seiner Anlagen, sind die Änderungen lt.

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt und

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt einzuarbeiten.

 

Nr. 2    In den Stellenplan 2023 sind die Änderungen laut Anlage 4 einzuarbeiten.

 

Nr. 3    Der Vorbericht, die Bestandteile und Anlagen sind entsprechend anzupassen.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2023

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine (außer in Bezug Stellenplan)