Betreff
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Entwurf der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2023 - Gewährung von Stipendien für Medizin- und Zahnmedizinstudenten
Vorlage
ÄAN/017/2023
Art
Änderungsantrag

Sachverhalt

 

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur „Ärztlichen und fachärztlichen Versorgung im Saale-Orla-Kreis“ (Drucksache 7/7064) an die Landesregierung wird deutlich, dass aufgrund der Altersstruktur in der Ärzte- und Zahnärzteschaft Versorgungsengpässe entstanden sind und in naher Zukunft durch altersbedingte Praxisaufgaben sich weitere Lücken in der medizinischen Versorgung ergeben werden. Die Landesregierung attestiert, dass „derzeit noch vorhandene Arzt- oder Zahnarztpraxen in kleinen Städten und Dörfern [...] höchstwahrscheinlich der Vergangenheit angehören“ werden. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten fünf Jahren 34,5% der Hausärzte, 50% der Kinderärzte, 32,7% der Fachärzte in den Ruhestand gehen. Bis zum Jahre 2025 rechnet die KZVT mit einem zahnärztlichen Versorgungsgrad von nur noch 84,4% und im Bereich der Kieferorthopädie von unter 50%.

Um der rückläufigen medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Saale-Orla-Kreis entgegenzuwirken, sollte der Landkreis, ähnlich dem seit 2019 erfolgreichen Modell des benachbarten Landkreises Hof und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen seit dem Jahr 2022, ein Stipendienprogramm für Human- und Zahnmedizinstudenten einführen, um den ärztlichen Nachwuchs für die Region zu sichern. Hierfür sollen ab dem Wintersemester 2023/2024 bis zu vier Medizin- und Zahnmedizinstudenten vom Saale-Orla-Kreis zweckgebunden mit einem Stipendium gefördert werden. Um eine längerfristige Niederlassung im Saale-Orla-Kreis zu begünstigen, sollten sich die Stipendiaten als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Stipendiums verpflichten, nach Erteilung der Approbation im Saale-Orla-Kreis tätig zu werden, ihre Weiterbildung zum Facharzt im Saale-Orla-Kreis zu absolvieren und, soweit möglich, alle Praxisphasen ihres Studiums und ihrer Facharztausbildung innerhalb von medizinischen Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis zu absolvieren. Sollte ein Stipendiat gegen eine so erfolgte Vereinbarung aufgrund einer noch zu erlassenden Richtlinie verstoßen, muss ein gewährtes Stipendium an den Saale-Orla-Kreis als Zuwendungsgeber zurückgezahlt werden.

Der Saale-Orla-Kreis ist nach § 87 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen unter anderem auch auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Die Vergabe von zweckgebundenen Stipendiaten durch den Saale-Orla-Kreis für Studenten in der Human- und Zahnmedizin ist durch gesetzliche Vorschriften weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.     Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt die Kreisverwaltung mit der Erstellung einer „Richtlinie zur Gewährung eines Stipendiums für Humanmedizin- und Zahnmedizinstudenten“ zur Sicherung der medizinischen und zahnmedizinischen  Versorgung im Saale-Orla-Kreis mit Beginn zum Wintersemester 2023/2024.

2.         Ziel ist die Vergabe von jährlich maximal vier Stipendien für Studenten der            Human- und Zahnmedizin, die sich frühzeitig für eine künftige ärztliche Tätigkeit im Saale-Orla-Kreis entscheiden und durch eine zeitliche Bindung der Stipendiaten an den Landkreis bewirkt wird, um die haus, fach- und zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung mittelfristig sicherzustellen. Die Unterstützung soll in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 500 Euro monatlich für maximal 5 Jahre (10 Semester) gewährt werden.

3.         Die entsprechenden Mehrausgaben von 24.000,00 Euro jährlich sollen über die      Rücklage für die medizinische Infrastruktur aus dem Jahr 2020 in Höhe von 1,5        Millionen Euro (Haushaltsstelle 2 51000 98700) finanziert         werden.“