Sachverhalt:
Die Vorgaben der Satzung zur Regelung der Finanzierung der Schülerspeisung vom 17. Juli 2003, in der Fassung der zweiten Änderung vom 2. Mai 2011, ermöglichten es Eltern, auf Antrag einen Anteil an den entstandenen Kosten für die Mittagessenversorgung einkommensabhängig einen Zuschuss des Landkreises in Höhe von 1,25 Euro oder 1,75 Euro je Portion erstattet zu bekommen. Diese Möglichkeit der freiwilligen Unterstützung durch den Landkreis nahmen im Zeitraum 2003 bis 2011 zahlreiche Eltern in Anspruch.
Mit Einführung des sogenannten Bildung- und Teilhabepaketes des im Jahre 2011 verlagerte sich die Inanspruchnahme von der anteiligen Finanzierung des Landkreises zur Vollfinanzierung des Bundes. Der Kreis der Berechtigten, welche von diesen Leistungen profitiert, ist weiter gefasst. Darüber hinaus werden die Kosten, welche bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagessenversorgung entstehen, in vollem Umfang unabhängig vom Preis des Anbieters übernommen.
Die Möglichkeiten des satzungsmäßigen Anspruchs der Anteilsfinanzierung durch den Landkreis wird seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt. Die Satzung ist daher aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die als Anlage beigefügte
Satzung zur Aufhebung der Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Regelung der
Finanzierung der Schülerspeisung.“
Personelle Auswirkungen:
keine