Sachverhalt:
Das Leben und die
Gesundheit von Menschen, ihr Eigentum, aber auch öffentliche Einrichtungen sind
immer wieder von Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Hochwasser sowie
anderen Großschadensereignissen bedroht. Waldbrände, Klimawandel, Pandemien,
Stromausfälle oder Cyberattacken machen einen wirksamen Katastrophenschutz
unerlässlich. Eine besondere Rolle kommt dabei den Landkreisen zu. Sie sind als
Katastrophenschutzbehörden unmittelbar für die Bekämpfung von Katastrophen
zuständig.
Dies hat
sich bewährt. Die Zuständigkeit der Landkreise für den Katastrophenschutz
erlaubt ein sofortiges und effektives Handeln vor Ort, das sich auf die aus
eigener Erfahrung gewonnene Kenntnis der örtlichen und regionalen Gegebenheiten
stützen kann. Neben der Feststellung des Katastrophenfalles als solchem obliegt
den Landkreisen die einheitliche Lenkung der Abwehrmaßnahmen einschließlich des
Einsatzes der Einheiten und Einrichtungen. Zur Katastrophenabwehr zählt auch
der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation, um im Ernstfall im
Krisenstab die Gesamtleitung zu übernehmen und den Einsatz zu koordinieren. Nur
etwa jede zweite Kommune besitzt
laut einer Umfrage einen Einsatzplan für Stromausfälle und viele Städte und Landkreise haben sich bislang nicht ausreichend auf einen länger
anhaltenden Stromausfall vorbereitet.
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird beauftragt,
mindestens einmal jährlich einen Erfahrungsaustausch über vorbereitende
Maßnahmen zu einem Notfallkonzept für den Zivil- und Katastrophenschutz mit den
Ordnungsämtern und Feuerwehren des Landkreises durchzuführen.“