Betreff
Antrag der UBV-Fraktion „Zivil- und Katastrophenschutz“
Vorlage
AN/098/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Das Leben und die Gesundheit von Menschen, ihr Eigentum, aber auch öffentliche Einrichtungen sind immer wieder von Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Hochwasser sowie anderen Großschadensereignissen bedroht. Waldbrände, Klimawandel, Pandemien, Stromausfälle oder Cyberattacken machen einen wirksamen Katastrophenschutz unerlässlich. Eine besondere Rolle kommt dabei den Landkreisen zu. Sie sind als Katastrophenschutzbehörden unmittelbar für die Bekämpfung von Katastrophen zuständig.

Dies hat sich bewährt. Die Zuständigkeit der Landkreise für den Katastrophenschutz erlaubt ein sofortiges und effektives Handeln vor Ort, das sich auf die aus eigener Erfahrung gewonnene Kenntnis der örtlichen und regionalen Gegebenheiten stützen kann. Neben der Feststellung des Katastrophenfalles als solchem obliegt den Landkreisen die einheitliche Lenkung der Abwehrmaßnahmen einschließlich des Einsatzes der Einheiten und Einrichtungen. Zur Katastrophenabwehr zählt auch der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation, um im Ernstfall im Krisenstab die Gesamtleitung zu übernehmen und den Einsatz zu koordinieren. Nur etwa jede zweite Kommune besitzt laut einer Umfrage einen Einsatzplan für Stromausfälle und viele Städte und Landkreise haben sich bislang nicht ausreichend auf einen länger anhaltenden Stromausfall vorbereitet.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Landrat wird beauftragt, mindestens einmal jährlich einen Erfahrungsaustausch über vorbereitende Maßnahmen zu einem Notfallkonzept für den Zivil- und Katastrophenschutz mit den Ordnungsämtern und Feuerwehren des Landkreises durchzuführen.“