Betreff
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bzgl. Ergänzung der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
AN/097/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

 

Mit einer gewählten Sitzungsleitung aus unseren eigenen Reihen stärken wir das Parlament, die Diskussionskultur und die Demokratiezufriedenheit in der Bevölkerung.

 

Mit der Demokratie, so wie sie in Deutschland funktioniert, sind derzeit noch 59 Prozent der Menschen im Westen und nur noch 39 Prozent der Ostdeutschen zufrieden. Dieses Ergebnis spiegelt sich auch im Saale-Orla-Kreis wieder.

Der Kreistag wurde durch eine demokratische Wahl der im Saale-Orla-Kreis lebenden Menschen zusammengestellt. Dieses Ergebnis gilt es zu respektieren.

Jedes Kreistagsmitglied hat das Recht, politische Veränderungen im Saale-Orla-Kreis durch Initiativanträge in Gang zu setzen.

Wenn dieses Recht vom Sitzungsleiter, wie nun durch den Landrat wiederholt geschehen beschnitten wird, trägt dies selbstredend nicht zur Steigerung der Demokratiezufriedenheit in der Bevölkerung bei.

Das Einbringen und die Debatte sind selbstredend kein Garant für eine Zustimmung des Kreistages zum „eigenem“ Anliegen, aber der demokratische Konsens setzt voraus, das man sich mit Sachverhalten aller im Parlament befindenden Gruppierungen auseinandersetzt.

Situationen wie in der letzten Sitzung des Kreistages, in der vom Landrat alle Initiativanträge vom Tisch geputzt wurden schaden der Demokratiezufriedenheit.

Traditionell werfen Kreistagsmitglieder einen kritischen, hinterfragenden Blick auf das Handeln der Verwaltung.

Persönliche Befindlichkeiten eines Landrates spielen im Debattenverlauf keine Rolle.

Die Diskussionskultur im Kreistag des Saale Orla Kreises leidet zunehmend aufgrund der Dünnhäutigkeit des Landrates mit Blick auf Kritik aus den Reihen des Parlamentes.

Es ist im Interesse aller Parlamentarier, ungeachtet der politischen Überzeugungen, dass wir unsere in der Thüringer Kommunalordnung verbrieften Rechte zuverlässig ausüben können.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der § 4 der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale Orla Kreises wird um folgendenPunkt ergänzt:

 

1.Der Kreistag wählt in geheimer Wahl aus den Reihen der gewählten Kreistagsmitglieder einen Kreistagsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter

 

Das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKO als Vorsitzender des Kreistages gewählte Kreistagsmitglied leitet die Sitzung, übt das Hausrecht aus und sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung. Ist der Kreistagsvorsitzende verhindert, führt den Vorsitz im Kreistag sein Stellvertreter. Bei Verhinderung des Kreistagsvorsitzenden und dessen Stellvertreter führt der Landrat den Vorsitz im Kreistag. Bis zur Wahl eines Kreistagsvorsitzenden werden die Aufgaben durch den Landrat wahrgenommen.