Betreff
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
KT/100/2022
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Gemäß §§ 114 und 82 ThürKO erfolgte die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 des Landkreises durch das Rechnungsprüfungsamt.

Der vorliegende Schlussbericht enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Prüfungsergebnisse und getroffenen Feststellungen der im Einzelnen durchgeführten Prüfungen der verschiedenen Bereiche und Organisationseinheiten der Kreisverwaltung.

Die Prüfergebnisse sind mit den Mitarbeitern und Fachdienstleitern besprochen und den zuständigen Fachbereichsleitern zur Kenntnis gegeben worden.

 

Die Prüffeststellungen wurden dem Landrat und den Beigeordneten mitgeteilt und es wurde ihnen die nach §§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1ThürPrBG vorgeschriebene Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Außerdem erhielten die Fachbereichsleiter und der Fachdienst Finanzen den gesamten Bericht zur Kenntnis.

Nach erfolgten Stellungnahmen wurde der vorliegende Schlussbericht endgefertigt.

 

Dem Landrat, den Beigeordneten, den Fraktionsvorsitzenden sowie den Vertretern von Bündnis 90/Die Grünen (§§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 7 Abs. 1 ThürPrBG) ist je ein Exemplar des Schlussberichtes ausgehändigt worden, ebenso den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling.

 

Gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und entscheidet in einem gesonderten Beschluss auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Entlastung der Beigeordneten, soweit diese den Landrat vertreten haben. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe zu nennen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Controlling hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2022 mit dem Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises, das Haushaltsjahr 2020 betreffend, beschäftigt.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine