Betreff
Fortführung Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz
Vorlage
J/044/2022
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Rechtliche Grundlage für die Beschlussfassung ist das am 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz/ ff. BKiSchG). Kernstück ist das darin benannte Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) mit dem insbesondere die Verstetigung der Frühen Hilfen verfolgt wird.

 

Weitere rechtliche Grundlagen sind die §§ 8a, 8b, 16, 79, 79a, 85 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i. V. m. dem Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) und der § 20 Abs. 1 – 4 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz.

 

Vorrangiges Ziel ist es, bestehende Netzwerkstrukturen für den Bereich der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes zu sichern, zu erweitern sowie eine flächendeckende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Leistungsträgern, Institutionen und Einrichtungen im Kinderschutz weiter zu entwickeln, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären.

 

Die Finanzierung erfolgte seit 2012 im Rahmen der „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“, die zum 01.01.2018 in die „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ überführt wurde und vom Bund dauerhaft mit einem Etat von jährlich 51 Millionen Euro finanziert wird. Ergänzt wird dieses Bundesprogramm durch das „Landesprogramm Kinderschutz“ vom 24.07.2013, geändert zum 01.01.2017, sowie kommunale Mittel.

 

Die Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ obliegt seit 2012 federführend dem Landratsamt des Saale-Orla-Kreises. Durch die Neustrukturierung der Fachdienste innerhalb des Landratsamtes erfolgte eine Trennung des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – im FD 33 Jugend und Familie/Jugendamt – und des Präventiven Kinderschutzes – FD 35 Frühe Hilfen und Inklusion/Jugendamt. Das Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz ist somit im FD 35 verortet.

 

Die Kooperationsvereinbarung und Rahmenkonzeption des Netzwerkes Frühe Hilfen/Kinderschutz wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.03.2014 vorgestellt. Im Jahr 2024 soll es hierzu eine Neufassung zum 10jährigen Bestehen des Netzwerkes geben.

Über die o. g. Fördermittel werden neben dem Netzwerk Frühe Hilfen weitere Leistungen und Projekte, in Form der aufsuchenden Gesundheitshilfe, Familienhebamme und des Erstbesuchsdienstes im Landkreis unterstützt.

 

Die Netzwerkkoordination verfolgt u. a. die Ziele präventive, freiwillige und bereits vorgeburtlich ausgelegte Angebote für Schwangere, werdende Eltern und Familien zu fördern sowie interdisziplinäre Angebote aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren sozialen Diensten, wie zum Beispiel der Schwangerenberatung oder der interdisziplinären Frühförderung zu erfassen, aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2022

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: UA 45261 sowie 45262

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die notwendigen finanziellen Mittel betreffen das Haushaltsjahr 2022 sowie Folgejahre.


Personelle Auswirkungen:

 

Personelle Ressourcen werden in Form von Stundenanteilen für die Netzwerkkoordinatorin sowie die Mitarbeiterin aufsuchende Gesundheitshilfe sowie die Familienhebamme (über Honorarabrechnung) vorgehalten.