Betreff
Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla
Vorlage
KT/096/2022
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Seit der letzten Änderung der Gebühren für die Musikschule Saale-Orla im Jahre 2016 haben sich verschiedene inhaltliche und organisatorische Änderungen in der Musikschularbeit ergeben, die auch Einwirkungen auf die Kostenstrukturen haben. Vor dem Hintergrund der künftigen Umsatzbesteuerung von Leistungen die das Landratsamt, bzw. hier die nachgeordnete Einrichtung Musikschule Saale-Orla erbringen (Musikschulgebühren und Leihgebühren), erfolgte in § 4 Abs 4 eine Ergänzung des Absatzes mit dem Inhalt einer möglichen Besteuerung der Umsätze.

Die aktuelle Gesetzgebung sieht eine Besteuerung der Umsätze der Musikschule zunächst nicht vor. Sollte sich dieses jedoch ändern, tritt automatisch zu den berechneten Gebühren die Umsatzsteuer hinzu.

 

In § 7 Abs. 1 erfolgte eine Anpassung dahingehend, dass eine Familienermäßigung künftig auch für volljährige Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in Höhe von 25 % auf den Erwachsenen-Zuschlag gewährt wird. Hier wird dem Umstand entsprochen, dass zunehmend Kinder und deren Eltern Musikschulunterricht erhalten. Abs. 4 wurde im Hinblick auf Ermäßigungen in Fällen sozialer Härte neu gefasst.

 

Auf Grund steigender Kosten für Personal sowie auch Energie usw. erfolgte eine Erhöhung der Gebühren um ca. 10 % in § 8 Abs. 1.

Bei der Erhöhung der Gebührensätze erfolgte eine Orientierung an den durchschnittlich in Thüringen erhobenen Gebühren sowie an der aktuellen Inflationsrate. Die zu erwartende Steigerung der Einnahmen dient dazu, den Zuschussbedarf der Einrichtung nicht zu steigern, sondern auf einem ähnlichen Niveau wie bisher zu lassen.

 

§ 8 Abs. 3 enthält die Gebühren für die Gebrauchsüberlassung von Instrumenten. Auch hier wurden die Gebühren moderat erhöht:

Eine zeitliche Befristung wurde beibehalten, da davon auszugehen ist, dass nach einer Unterrichtserteilung von drei Jahren, eine Festigung auf ein Instrument erfolgt ist und ein eigenes Instrument erworben werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla“ in der als Anlage beigefügten Fassung.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Erhöhung der Gebühren dienen dazu, die gestiegenen Kosten für Personal, Energie, usw. abzumildern und ändern den Zuschußbedarfs der Musikschule nicht bzw. nur geringfügig.


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.