Sachverhalt:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nach § 17 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz verpflichtet, eine Planung für die bedarfsgerechte Betreuung
von Kindern zu erstellen.
Dabei ist vorrangig der Rechtsanspruch für Kinder ab 2 Jahre bis zum Abschluss der
Grundschule auf einen Platz in einer Tageseinrichtung zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplan des Saale-Orla-Kreises für das Kindertagesstättenjahr
2010/2011
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine