Betreff
Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Benutzung der Musikschule Saale-Orla
Vorlage
KT/095/2022
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Satzung über die Benutzung der Musikschule Saale-Orla wurde zuletzt im Jahre 2011 geändert. Seitdem haben sich verschiedene organisatorische Änderungen sowie eine Erweiterung der Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung ergeben, die neben redaktionell notwendig gewordenen Änderungen, eine Überarbeitung der Benutzungssatzung erforderlich machen.

 

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

 

In § 1 Abs. 1 erfolgte die Darstellung der künftigen beiden Verwaltungssitze Bad Lobenstein und Pößneck sowie deren Außenstellen.

 

Ein wichtiger Aspekt wurde in § 7 Unterrichtserteilung aufgenommen. Aus den Erfahrungen der Corona-Krise heraus wurde hier die Möglichkeit des Online-Unterrichts im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ergänzt. Absatz 1 stellt jedoch zunächst klar, dass Unterricht in Präsenzform in der Musikschule und an kooperierenden Einrichtungen erteilt wird.

Absatz 2 wurde neu gefasst. Die nunmehr ergänzte Möglichkeit des Online-Unterrichts gilt als gleichwertiger Ersatz für den Präsenzunterricht, zu gleichen Konditionen. Vorrangig wird jedoch in der Musikschule Wert auf Unterricht in Präsenz gelegt und die Online-Variante nur als zeitlich befristete Lösung in besonderen Situationen gesehen. Dazu kann beispielsweise eine ähnliche Lage wie in der Zeit von Corona gehören aber auch ein Schüler, dem es vorübergehend nicht möglich ist, persönlich in die Musikschule zu kommen (z.B. Krankheit), welcher aber gern am Unterricht teilnehmen würde. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht, er erfolgt nach individueller Absprache und Entscheidung. Absatz 3 wurde ebenso neugefasst und enthält eine Anpassung des Unterrichts für Anfänger von bisher 22,5 auf 30 Minuten. Absatz 4 enthält die Verpflichtung der Schüler zur Teilnahme am Präsenzunterricht und -neu- am Distanzunterricht. Neu ist auch, dass eine Entscheidung nach mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen vom jeweiligen Standortleiter getroffen wird (bisher Musikschulleiter).

 

Eine wichtige organisatorische Änderung zur Leitung der Musikschule enthält § 10 Abs. 1. Danach wird die Schule künftig von zwei hauptamtlichen musikpädagogischen Fachkräften geleitet, die jeweils die Leitungsfunktion für ihren zugeordneten Standort Bad Lobenstein bzw. Pößneck ausüben und Vorgesetzte der Lehrkräfte des jeweiligen Standorts sind. Dies ist Ausfluss der Festlegungen der Trennung beider bisher gemeinsamen Standorte zu jeweils eigenständigen Standorten und den damit verbundenen Leitungstätigkeiten. Nicht zuletzt stellt die Leitung der Musikschule durch musikpädagogisch ausgebildete Fachkräfte eine wichtige Voraussetzung für die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln auf der Grundlage des im Sommer 2022 erlassenen Musik- und Jugendkunstschulgesetz des Landes Thüringen dar.

 

Weitere Änderungen erfolgten im redaktionellen Bereich durch Klarstellung, dass künftig der jeweilige Standortleiter für seinen Standort vollständig verantwortlich  für bestimmte Entscheidungen ist.


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die „Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Benutzung der Musikschule Saale-Orla“ in der als Anlage beigefügten Fassung.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Keine.


Personelle Auswirkungen:

 

Künftig wird die Musikschule durch eine Doppelspitze geleitet. Im Innenverhältnis erfolgt eine Trennung der beiden Standorte Bad Lobenstein und Pößneck. Die Doppelspitze besteht aus den beiden Standortleiter*innen. Jeder Standortleiter*in ist ausschließlich für seinen Standort nebst zugeordneten Außenstellen tätig. Jeder Standort organisiert seinen Musikschulunterricht eigenständig im Rahmen der vorhandenen und besetzten Planstellen, ergänzt durch Honorarkräfte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und entsprechend der Nachfrage.