Sachverhalt:
Über die hintere Wallgrabenbrücke verläuft
der Hauptzugang zur Schlossanlage und einzige für Fahrzeuge passierbare Weg.
Die Gewölbe der Brücke weisen an vielen Stellen deutliche Schäden auf. So
musste bereits in der Vergangenheit eine Schutzkonstruktion gegen Steinschlag
in das mittlere Bogenfeld gebaut werden. Hier lösen sich allmählich aus dem
Gewölbebereich einzelne Steine, die keinen ausreichenden Halt mehr im Gefüge
besitzen. Auch die Fugenmörtel sind teilweise nicht mehr im Schiefermauerwerk
vorhanden. Des Weiteren hat sich in den letzten Jahren Bewuchs in den
Mauerfugen gebildet. Auch hat sich die obere Fahrbahn deutlich abgesenkt und zu
größeren Löchern in der Pflasterung geführt. Die Entwässerung über die seitlich
in den Burggraben ragenden Wasserspeier ist ebenso nicht mehr ausreichend gewährleistet.
In Summe führen diese Mängel zu einer erheblichen Schädigung der
Brückenkonstruktion. Aus diesem Grund ist eine Sanierung dringend geboten
(siehe auch Gutachten zur qualitativen und quantitativen Erfassung der Schäden
des Ing.büros Gröschner, Rudolstadt).
Die Gefahr eines Einsturzes durch
zurückgehende statische Belastbarkeit ist nicht auszuschließen. Eine Erhaltung
dieser Brücke ist jedoch oberstes Ziel, da sie existenziell für den
Museumsbetrieb und seine Funktionalität ist.
Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurde im
Oktober 2021 ein Antrag auf Fördermittel beim Thüringer Landesamt für
Denkmalpflege und Archäologie gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 29.06.2022
in Höhe von 216.000,00 € (Landesmittel 108.000,00 € und Bundesmittel ebenso 108.000,00
€) positiv beschieden und bezieht sich auf die Instandsetzung und statisch
konstruktive Sicherung der Brücke gemäß der Kostenschätzung des Ing.büros
Gröschner aus Rudolstadt. Die Maßnahme kann mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln nicht komplett realisiert, jedoch zumindest begonnen werden. Zu den
ersten Arbeitsschritten gehören eine Untersuchung der Bausubstanz sowie dringliche
Sicherungsmaßnahmen.
Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von
24.000,00 € ist im Haushalt 2022 geplant und auch bewilligt worden. Leider ist
der gewährte Bewilligungszeitraum nur sehr kurz (bis zum 31.12.2022) und
deshalb eine große Herausforderung hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Instandsetzung der hinteren Wallgrabenbrücke auf Schloß Burgk.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Die ausgewiesene Summe stellt den Eigenanteil des Landkreises dar. Vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurden Fördermittel in Höhe von 216.000,00 € für die Maßnahme bewilligt.
Personelle Auswirkungen:
Keine.