Betreff
Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Instandsetzung der Wallgrabenbrücke auf Schloß Burgk
Vorlage
BVA/102/2022
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Über die hintere Wallgrabenbrücke verläuft der Hauptzugang zur Schlossanlage und einzige für Fahrzeuge passierbare Weg. Die Gewölbe der Brücke weisen an vielen Stellen deutliche Schäden auf. So musste bereits in der Vergangenheit eine Schutzkonstruktion gegen Steinschlag in das mittlere Bogenfeld gebaut werden. Hier lösen sich allmählich aus dem Gewölbebereich einzelne Steine, die keinen ausreichenden Halt mehr im Gefüge besitzen. Auch die Fugenmörtel sind teilweise nicht mehr im Schiefermauerwerk vorhanden. Des Weiteren hat sich in den letzten Jahren Bewuchs in den Mauerfugen gebildet. Auch hat sich die obere Fahrbahn deutlich abgesenkt und zu größeren Löchern in der Pflasterung geführt. Die Entwässerung über die seitlich in den Burggraben ragenden Wasserspeier ist ebenso nicht mehr ausreichend gewährleistet. In Summe führen diese Mängel zu einer erheblichen Schädigung der Brückenkonstruktion. Aus diesem Grund ist eine Sanierung dringend geboten (siehe auch Gutachten zur qualitativen und quantitativen Erfassung der Schäden des Ing.büros Gröschner, Rudolstadt).

Die Gefahr eines Einsturzes durch zurückgehende statische Belastbarkeit ist nicht auszuschließen. Eine Erhaltung dieser Brücke ist jedoch oberstes Ziel, da sie existenziell für den Museumsbetrieb und seine Funktionalität ist.

Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurde im Oktober 2021 ein Antrag auf Fördermittel beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 29.06.2022 in Höhe von 216.000,00 € (Landesmittel 108.000,00 € und Bundesmittel ebenso 108.000,00 €) positiv beschieden und bezieht sich auf die Instandsetzung und statisch konstruktive Sicherung der Brücke gemäß der Kostenschätzung des Ing.büros Gröschner aus Rudolstadt. Die Maßnahme kann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht komplett realisiert, jedoch zumindest begonnen werden. Zu den ersten Arbeitsschritten gehören eine Untersuchung der Bausubstanz sowie dringliche Sicherungsmaßnahmen.

Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 24.000,00 € ist im Haushalt 2022 geplant und auch bewilligt worden. Leider ist der gewährte Bewilligungszeitraum nur sehr kurz (bis zum 31.12.2022) und deshalb eine große Herausforderung hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Instandsetzung der hinteren Wallgrabenbrücke auf Schloß Burgk.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2022

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.32110.94000

Summe: 24000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Tiefbaumaßnahmen

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die ausgewiesene Summe stellt den Eigenanteil des Landkreises dar. Vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurden Fördermittel in Höhe von 216.000,00 € für die Maßnahme bewilligt.


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.