Betreff
Fortschreibung des Teilfachplanes Hilfen zur Erziehung
Vorlage
IV/018/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Teilfachplan Hilfen zur Erziehung und sonstige Leistungen der Jugendhilfe wurde zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.04.2018, Beschluss Nr. 53-17/2018, beschlossen. Die Notwendigkeit der Erarbeitung und Fortschreibung des vorliegenden Teilfachplanes ergibt sich aus den Regelungen bzw. Bestimmungen nach den §§ 79 ff. SGB VIII. Danach haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

 

Der Teilfachplan beinhaltet die Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige sowie Inobhutnahmen (§§ 27 – 42 SGB VIII). Da Art und Inhalt des jeweiligen Bedarfs der erzieherischen Hilfe meist erst im Nachhinein deutlich wird, gestaltet sich die Planbarkeit dieser Leistungsfelder schwierig. Entsprechend dieser Besonderheit hat die Jugendhilfeplanung die Aufgabe, die Bedarfs- und Angebotsstruktur unter Beachtung der Inanspruchnahme und qualitativen Ausgestaltung zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten.

 

Eine Fortschreibung macht sich schon aufgrund gesetzlicher Änderungen, z. B. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG (Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22.04.2021), erforderlich. Mit der Fortschreibung des Teilfachfachplanes erfolgt gleichzeitig eine Aktualisierung des Bestandes an stationären sowie ambulanten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse der jungen Menschen herauszuarbeiten, um daraufhin ausreichend und notwendige Angebote im Landkreis bereitzustellen.

 

Die Abstimmung des Planungsprozesses erfolgt in regelmäßigen Sitzungen der AG Hilfen zur Erziehung. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss nach § 78 SGB VIII, bei dem Vertreter von freien Trägern ambulanter und stationärer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung (FD Jugend und Familie/Jugendamt - Jugendhilfeplanung) Maßnahmen planen und abstimmen.

 

In Sitzungen der AG Hilfen zur Erziehung wurden bereits Zielstellungen herausgearbeitet, welche bei der Fortschreibung des Teilfachplanes Beachtung finden sollen:

 

è Durch eine geeignete Hilfe sollen Brücken zwischen den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen/Familien und der Unterstützungsangebote gezogen werden.

 

è Kinder-/Elternrechte werden durch Beteiligung in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung gestärkt.

 

è Die Kooperation zwischen den Professionen ist zu stärken/zu fördern/auszubauen.

 

è Die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung der Hilfen sind zu erfassen/zu prüfen und entsprechende Maßnahmen festzulegen.

 

Die Fortschreibung des Teilfachplanes Hilfen zur Erziehung sollte im II. Quartal 2023 im Jugendhilfeausschuss beraten werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

gemäß Haushaltsplan Unterabschnitt 455** Hilfen zur Erziehung, 456** Eingliederungshilfe für seel. beh. Kinder und Jugendliche, Hilfe f. junge Volljährige, Inobhutnahmen

 


Personelle Auswirkungen:

keine