Sachverhalt:
Die Vereinbarung nach §12 des Thüringer Schulgesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf Basis von Erprobungsmodellen vom 13. Januar 2009 regelt in §4 die Finanzierung der Personalkosten.
Vorgesehen waren drei Finanzierungsphasen:
Phase 1. Mai 2009 bis 31. Juli 2010
Phase 1. August 2010 bis 31. Juli 2011
Phase 1. August 2011 bis 31. Juli 2012
Nach der Vereinbarung ist die Grundlage der Finanzierung in der 1. Phase des Erprobungsmodells der Bedarf an Erziehern, der für die Absicherung der Betreuung in den Schulhorten erforderlich ist. In der 2. Phase sollte sich die Finanzierung jeweils hälftig nach dem Bedarf an Erziehern, die für die Absicherung der Betreuung erforderlich sind, und einer auf die Schülerzahl bezogenen Pauschale richten. In der 3. Phase richtet sich die Finanzierung ausschließlich nach der Schülerzahl.
Der vorgesehene Übergang von 1. zur 2. Phase bedeutet für die teilnehmenden Projektstandorte eine Ungleichbehandlung. Dies liegt an der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Schulhorte in den einzelnen Gebietskörperschaften begründet. Projektstandorte mit hohen Inanspruchnahme werden gegenüber solchen Projektstandorten mit einer niedrigeren Inanspruchnahme benachteiligt.
Die veränderte Fassung der Vereinbarung sieht vor, die Finanzierung der 2. Phase analog der 1. Phase durchzuführen.
Nach derzeitigem Stand der Anmeldungen für den Schulhort im Schuljahr 2010 / 2011 ist mit einer leicht steigenden Hortkinderzahl zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stimmt der Änderung der Vereinbarung nach §12 des Thüringer Schulgesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf Basis von Erprobungsmodellen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Saale-Orla-Kreis vom 13.01.2009 in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Zudem wird der Landrat ermächtigt, weiteren Veränderungen der benannten Vereinbarung, die keine finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis Saale-Orla haben, zuzustimmen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Die Finanzierung erfolgt im Zeitraum der 2. Phase analog der 1. Phase. Im Jahr 2009 erhielt der Saale-Orla-Kreis insgesamt eine Zuweisung in Höhe von 153.336,23 EUR. Dem gegenüber standen Personalausgaben in Höhe von 161.531,87 EUR.
Personelle Auswirkungen:
keine