Sachverhalt:
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 07.03.2022 (KT/202-17/2022) die Satzung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises beschlossen. Mit Bekanntgabe im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises vom 29.04.2022 ist die Satzung am 30.04.2022 in Kraft getreten, § 14 der Satzung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises.
Aus diesem Grund ist die Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises vom 28.01.2020 in der Fassung der ersten Änderung vom 12. März 2021 entsprechend anzupassen.
Die Hinweise des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Satzung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises wurden aufgegriffen und mit der Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises umgesetzt.
Die Mitglieder des Jugendparlaments haben nach Auffassung des Thüringer Landesverwaltungsamts als sonstige ehrenamtlich Tätige Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach § 95 Abs. 1 ThürKO.
Aus diesem Grund wurden nunmehr Regelungen zur Entschädigung sonstiger ehrenamtlich Tätiger in der Hauptsatzung ergänzt.
Neben redaktionellen Änderungen erhalten §§ 7 und 8 der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises jeweils einen neuen Absatz: § 7 Abs. 7 und § 8 Abs. 6.
Danach gelten die bereits bestehenden Entschädigungsregelungen für Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger auch für sonstige ehrenamtlich Tätige, insbesondere für Mitglieder des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises, entsprechend. Hinsichtlich der Erstattung von Fahrtkosten wurde eine klarstellende Regelung für Mitglieder des Jugendparlaments hinzugefügt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
keine