Betreff
Schulnetzplan des Saale-Orla-Kreises für die Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027
Vorlage
KT/086/2022
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Der Schulnetzplan des Saale-Orla-Kreises (SNP) wurde durch den Kreistag für die Schuljahre 2011/2012 bis 2019/2020 beschlossen. Seither gilt dieser in unveränderter Form.

Der Fortbestand des SNP über das Schuljahr 2019/2020 hinaus erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Erst mit in Kraft treten der Änderungen des Thüringer Schulgesetzes sollte dieser fortgeschrieben werden. Das Gesetz ist seit Juli 2019 bis August 2021 gestaffelt in Kraft getreten und entfaltet nunmehr seine volle Gültigkeit.

 

Seit Januar 2020 hat sich der zuständige Fachausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Saale-Orla-Kreises mit der Fortschreibung befasst. Neben der Erörterung der Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf das Schulnetz befasste sich der Ausschuss insbesondere mit der Schülerzahlentwicklung auf Basis der Geburtenstatistik der Einwohnermeldeämter. Zwischenzeitlich erfolgte auf Antrag der Grund- und der Gemeinschaftsschule Tanna eine Schulartänderung. Der Beschluss zur Integration der Klassenstufen 1 – 4 in die Gemeinschaftsschule wurde bereits durch den Kreistag gefasst und in den vorliegenden SNP berücksichtigt.

 

Zudem erfolgte eine schriftliche Anhörung aller Schulen sowie der Schulsitzgemeinden. Darüber hinaus fand eine individuelle Anhörung der Regelschulen Wurzbach und Remptendorf unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen statt.

 

Wesentliche Kriterien, welche im nun vorliegenden Plan festgelegt wurden, sind:

-          Erhaltung der Förderzentren in Pößneck und Schleiz bei weiterer Förderung des gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen

-          keine Einführung von Schuleinzugsbereichen für die Grund- und Regelschulen zur weiteren Stärkung der Schulen im ländlichen Bereich und Erweiterung des Angebots der Schulen (Profilierung)

 

Im Ergebnis der Auswertung der Schülerzahlprognose wird festgestellt, dass alle Staatlichen Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien die Anforderungen des Thüringer Schulgesetzes hinsichtlich Klassenstärke und Zügigkeit erfüllen. Von allen Regelschulen erfüllt lediglich die Regelschule Wurzbach diese Anforderungen nicht. Es wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob Ausnahmetatbestände vorliegen, welche das weitere alleinige Fortbestehen der Schule rechtfertigen würde. Da dies vorliegend nicht der Fall ist, sieht der Schulnetzplan ein Kooperationsmodell mit der Regelschule Remptendorf vor.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Schulnetzplan des Saale-Orla-Kreises für die Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine