Betreff
Jugendförderplan 2011 bis 2014
Vorlage
J/005/2010
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Dabei handelt es sich um Pflichtleistungen des öffentlichen Trägers. Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen ist für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln.

Dementsprechend erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe u.a. einen Jugendförderplan. In den Jugendförderplan sind das Maßnahmespektrum der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit, die dazu notwendigen jährlichen Ausgaben und die personelle Planung aufzunehmen.



Beschlussvorschlag:

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, den Jugendförderplan 2011 bis 2014 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine