Sachverhalt:
Mit Madlen Leucht, stellvertretende
Elternsprecherin des Dr. Konrad Duden Gymnasiums in Schleiz, soll eine
erfahrene Elternvertreterin in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des
Kreistages als sachkundige Bürgerin berufen werden. Frau Leucht engagiert sich
bereits als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises. Ihre
angestrebte, aktive Mitarbeit in dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
würde nach Einschätzung der vorlegenden Fraktion dessen Tätigkeit um ein
wichtiges, praktisches Element ergänzen und ein Bindeglied zwischen
Elternvertretern und dem Ausschuss herstellen. Die Wünsche und Vorschläge der
Kinder und Eltern könnten somit transparent in die Willensbildung des
Ausschusses einfließen. Diese Art von Bürgerbeteiligung stärkt die
Interessenwahrung von Familien und deren Mitspracherecht im wichtigen Thema
Bildung.
Es wird festgestellt, dass Frau Madlen
Leucht eine wahlberechtigte Person gemäß § 1 ThürKWG ist.
Beschlussvorschlag:
„1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, Frau Madlen Leucht in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport als sachkundige Bürgerin für die Dauer der Wahlperiode bis 2024 gemäß § 18 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises i. V. m. § 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung zu berufen.
2. Erforderliche Haushaltsmittel für Entschädigung und Verdienstausfallersatz gemäß §§ 7 und 8 der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises der zu berufenen, sachkundigen Bürgerin, werden aus der Wenigerzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt finanziert.“