Sachverhalt:
Laut § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 in Verbindung mit § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat der Kreistag über den Finanzplan einen separaten Beschluss zu fassen. Dem Finanzplan liegt das beigefügte Investitionsprogramm zu Grunde. Die Veränderungen lt. Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4 der Vorlage KT/082/2022 sind im Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Finanzplan des Saale-Orla-Kreises mit Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025 gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine