Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
KT/082/2022
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2021 wurde der Haushaltsplanentwurf 2022 mit Haushaltssatzung den Mitgliedern des Kreistages zur Beratung in den Ausschüssen, den Fraktionen und dem Kreistag übergeben. Am 20.12.2022 erfolgte die Einbringung und am 24.01.2022 die erste Lesung des Haushaltsplanentwurfes 2022 im Kreistag. Seitens der Verwaltung gibt es folgende Änderungsvorschläge, die im Einzelnen auf den Änderungsvorlagen in Anlage 2 und Anlage 3 dargestellt sind und nachfolgend kurz beschrieben werden. Aus der Anlage 4 ergibt sich der Änderungsbedarf in Bezug auf den Stellenplan, welcher ebenfalls kurz erläutert wird. Bei den Verpflichtungsermächtigungen kommen insgesamt 900 T€ dazu, die sich aus bereits in der Entwurfsfassung veranschlagten Ausgaben der Kreisstraßen (2.65107.94010 i.H.v. 550 T€ sowie 2.65303.94000 i.H.v. 350 T€ je für 2023) ergeben.

 

 

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt

 

Die Änderungsvorlage wurde zum einen notwendig, da einzelne Informationen erst nach Abschluss der Entwurfsfassung bekannt wurden und zum anderen glücklicherweise die Höhe der Schlüsselzuweisung im endgültig beschlossenen Landeshaushalt wieder deutlich angehoben wurden jedoch weiterhin unter dem Stand des Vorjahres liegen. Außerdem wurde parallel nochmalig eine Ansatzprüfung durch die Verwaltung auf Basis der Rechnungsergebnisse 2021 durchgeführt. Bevor die daraus abgeleiteten Einsparpotenziale bzw. Deckungen aufgezeigt werden, sollen nachfolgend zunächst die sonstigen Änderungen oder Belastungen für den Kreishaushalt dargestellt werden.

 

 

·           Aufgrund steigender Strom und Gaspreise geht die Verwaltung auf Basis der teilweise vorliegenden Abschlagsrechnung und der festgesetzten Preise von Mehrausgaben aus, welche erhöhte Ansätze in Höhe von ca. 466 T€ erfordern. Mehrkosten für leistungsgemessene Abnahmestellen und Fernwärme können aktuell dabei noch nicht berücksichtigt werden und stellen somit ein Risiko dar. Die geschätzten Mehrbedarfe wurden je Haushaltsstelle entsprechend berücksichtigt.

 

·           Zur Gewährleistung der Dokumentation 3G am Arbeitsplatz sowie der zwei pro Woche und Mitarbeiter kostenfrei bereitzustellenden Corona-Selbsttests ergibt sich unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung durch nicht geimpfte Mitarbeiter ein erhöhter Zuschuss um 48 T€.

 

·           Im Rahmen einer Beratung im Finanzausschuss wird aufgrund der aktuellen Entwicklung der Abschluss einer Elementarversicherung für alle Objekte des Landkreises (aktuell 111 Objekte verschiedener Größe und Nutzungsart) befürwortet. Die Mehrkosten für die Elementarversicherung der Gebäude (inkl. Inventar) belaufen sich auf ca. 77,55 T€. Eine Kostenabwägung der Wirtschaftlichkeit des Abschlusses ist in diesem Fall nicht möglich, da derartige Schadenereignisse unvorhersehbar sind und in der Vergangenheit aufgrund des Nichteinschlusses in der Versicherung auch nicht statistisch erfasst wurden. Die Tendenz von extremer werdenden Wettererscheinungen ist jedoch augenscheinlich vorhanden. Der Abschluss der Versicherung erfolgt erst nach Beschlussfassung über den Haushalt 2022.

 

·           Das Auslaufen der Winterdienstverträge mit den kreiseigenen Kommunen in Bezug auf Ortsdurchfahrten führt zu Mindereinnahmen von planmäßig 95 T€ im Kreisbauhof, welche bereits in der bisherigen Entwurfsfassung beinhaltet waren. Die ebenfalls in der Entwurfsfassung daraufhin reduzierten Ausgaben für Streusalz/Winterdienst in Höhe von rund 80 T€ sind nach Aussagen des betreffenden Fachdienstes, mindestens teilweise, wieder einzustellen. Die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 30 T€ ergeben sich aus der aktuellen Preisentwicklung und vergleichsweise erhöhten Verbräuchen.

 

·         Im Rahmen des sogenannten ÖGD Paktes (Förderung Ausstattung der Gesundheitsämter) ergeben sich Änderungen im Bereich der Ansätze des Gesundheitsamtes. Eine weitere geförderte Stelle (1,0 VbE) wird im UA 50100 geschaffen. Gleichzeitig gehen alle bisher geplanten Förderungen für das Personal des Gesundheitsamtes in der Förderung für den ÖGD Pakt auf. Die Einnahmen wurden entsprechend des Antrages für 2022 aktualisiert. Der Zuschussbedarf steigt hierdurch um 17,75 T€.

 

·           Für die europaweite Ausschreibung der Reinigungsleistungen an Schulen wird ein Beratungsbüro zur Begleitung des Vergabeverfahrens beauftragt. Die entsprechenden Ausgaben sollten in 2021 erfolgen und müssen nun in 2022 in Höhe von 15 T€ neuveranschlagt werden, da die Ausschreibung 2021 nicht erfolgen konnte.

 

·           Für den coronabedingt notwendigen Sicherheits- und Einlassdienst einer externen Firma werden weitere Mittel in Höhe von 15 T€ benötigt.

 

·           Weitere coronabedingte Ausgaben sind für die Miete Testzentrum Wisentahalle und Mehrausgaben für persönliche Schutzausrüstung im Gesundheitsamt (z.B. Masken etc.) in Höhe von insgesamt 30 T€ zu veranschlagen.

 

·           Der Ersatz einer ausgeschiedenen, aber benötigten Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte intern nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grund wird dies als Dienstleistung zukünftig durch eine externe Firma erfolgen, welche bereits derzeit den arbeitsmedizinischen Dienst (z.B. Unfallverhütung, Betriebsarzt) gewährleistet. Die entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf ca. 13 T€.

 

·           Im Bereich der Integrationskurse der Volkshochschule ergeben sich in Einnahmen und Ausgaben je 40 T€ erhöhte Ansätze auf Basis der Vorjahresentwicklung.

 

·           Eine Reihe von weiteren, vergleichsweise kleinen Änderungen im Bereich der Verwaltung führen zu saldierten Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 21,7 T€ für Bürobedarf, Ergänzungslieferungen Gesetzessammlungen, Wartung Kassenautomaten, Ausgaben im Bereich Zensus (Kopierermiete, Bewirtschaftungskosten), Miete Schulspeisung RS Oppurg, Reinigung und Miete Verkehrsübungsplätze sowie der laut Bescheid notwendigen Krankenhausumlage.

 

 

 

Insbesondere folgende Aspekte führen zur Kompensation der zuvor dargestellten Belastungen und lassen darüber hinaus eine Kreisumlagereduzierung zu:

 

·           Die Schlüsselzuweisungen sinken glücklicherweise nicht wie angenommen. Der beschlossene Landeshaushalt und das Thüringer Finanzausgleichsgesetz sehen laut vorläufiger Modellrechnung nun eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Entwurf des Haushalts 2022 in Höhe von 2.258 T€ vor. Dies entspricht jedoch immer noch einer Reduzierung im Vergleich zu 2021 um 474 T€.

 

·           Im kompletten Bereich Soziales und Jugend wurde eine intensive Ansatzprüfung anhand der aktuellen Jahresergebnisse 2021 vorgenommen. Die Planansätze für 2022, welche bereits im Sommer 2021 der Kämmerei zu melden waren, wurden entsprechend geprüft und konnten deutlich reduziert werden. Es handelt sich um realistische Werte auf Basis aktueller Schätzungen (Ergebnis 2021), die jedoch keine unvorhersehbaren Ereignisse berücksichtigen können. Damit besteht faktisch das Risiko von ungeplanten Mehrausgaben, die den Haushalt beeinflussen können. Insgesamt konnte durch diese Anpassungen der Zuschussbedarf um 1.662,4 T€ reduziert werden.

 

·           Neben den Aufwendungen im Bereich Soziales und Jugend beeinflussen insbesondere die Personalausgaben den Haushalt des Landkreises. Auf Basis der Entwicklungen der Jahresergebnisse der letzten Jahre wurde bereits im Entwurf die ursprüngliche Anmeldung des Personalamts um 1 Mio. Euro pauschal reduziert. Die Dienststellenleitung hat sich entschlossen diesen Pauschalwert um weitere 500 T€ zu erhöhen und die Mittel für Personalausgaben weiter zu senken. In der Anlage 2 wurde diese Änderung pauschal angegeben. Tatsächlich wird dieser Betrag anteilig bei jeder Personalkostenhaushaltsstelle der Gruppen 414, 434, 444 des Deckungskreises 0301 im gleichen prozentualen Verhältnis abgesetzt. Ein gewisses Risiko der Auskömmlichkeit besteht, aber unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Ergebnisse der vergangenen Jahre wiegt die Chance der Entlastung der Gemeinden und Städte dies auf.

 

·           Nach aktuellen Hochrechnungen der Schulverwaltung zur Schülerbeförderung auf Basis der aktuellen Ergebnisse des Jahres 2021 und neuer Vertragsbeziehungen ergibt sich ein reduzierter Mittelbedarf von 389 T€ als Einmaleffekt (Wirkung aus Vorjahr) in 2022.

 

·           Im Bereich des Zensus sind einnahmeseitig und ausgabeseitig Abweichungen aufgefallen. Aufgrund nun bekannter Anzahl an durchzuführenden Stichproben können sowohl die Grundförderung als auch die stichprobenbezogene Förderung konkret hochgerechnet werden. In 2022 kann mit insgesamt 196 T€ Mehreinnahmen bei parallel 30 T€ steigenden Kosten für Interviewer gerechnet werden.

 

·           Die Stabilisierungspauschale wird nur noch in geringem Maße in 2022 durch das Land gewährt. Es stehen noch Einnahmen aus der Coronahilfe zur Verfügung, die für die coronabedingten Mehrausgaben in den Haushalt überführt werden können. Die entstehenden Mehreinnahmen belaufen sich auf 172,85 T€.

 

·           Im Zusammenhang mit dem Digitalpakt Schule haben wir auch Anspruch auf die anteilige Förderung von Personalkosten, welche für das Jahr 2022 in Höhe von 102,15 T€ noch nicht eingeplant war und im Rahmen der Änderungsvorlage aufgenommen wird.

 

·           Im Rahmen des Sportfördergesetzes ist die Nutzung kommunaler Sportanlagen und Sporthallen u.a. für Schulen kostenfrei. Bislang waren aufgrund laufender Abstimmungen noch Gelder für die Miete der Jahnturnhalle Schleiz eingeplant. Hier ergeben sich jedoch nun Minderausgaben von rund 33 T€.

 

·           Im Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismus konnten auf Basis der vorliegenden Beitragsrechnungen einige Reduzierungen vorgenommen werden. Außerdem konnte beispielsweise der Ausfall der „Grünen Woche“ in Berlin berücksichtigt werden. In den drei betroffenen Haushaltsstellen konnten insgesamt 19,4 T€ Ausgaben reduziert werden.

 

·           Die Zahlungen aus der Kompensation der Wirkungen der Finanzausgleichsumlage auf die Kreisumlage ist kreisumlageabhängig und muss auf Basis der angestrebten bzw. erreichten Kreisumlagesenkung entsprechend um 13 T€ reduziert werden.

 

·           Im Zusammenhang mit der jüngsten Beschlussfassung des Kreistages zur Sporthalle Tanna wurde der entsprechende Ansatz der Bewirtschaftungskosten um 5 T€ reduziert.

 

Insgesamt kann durch die oben genannten Maßnahmen die Kreisumlage um 4.525.750 € (5,40 % im Vergleich zum Entwurf) gesenkt werden. Dies entspricht auf Basis der nun bekannten endgültigen Umlagegrundlagen (83.810.010 €) einem Kreisumlagesatz von 45,990 %.

 

 

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt sind einige Anpassungen vorzunehmen. Im Bereich Feuerwehr sind durch zusätzlichen Bedarf (Fahrzeug) sowie aktuelle Preisentwicklungen insgesamt Mehraufwendungen (Zuschuss) abzüglich entsprechender Mehreinnahmen aus Fördermitteln (neue Förderrichtlinie Land) in Höhe von 185,7 T€ zu berücksichtigen.

 

Der aktuelle Bescheid zur Förderung der Maßnahme Schulerweiterungsbau Schleiz weißt 28,9 T€ weniger Einnahmen aus als bislang geplant. An die Stadt Schleiz sind voraussichtlich 40 T€ für die Möglichkeit der Bebauung des Grundstückes im Zusammenhang mit dieser Maßnahme zu erstatten.

 

In Schloss Burgk soll der Grüne Salon saniert werden (85,9 T€ Kosten bei 73 T€ Förderung). Ebenfalls wurde ein Eigenanteil von 10 T€ zur Sanierung der Wallgrabenbrücke eingestellt, welcher im Fall einer Förderung bereitsteht.

 

Aus Übersichtlichkeitsgründen wurde die Einnahme Ganztagsinvestprogramm auf eine andere Haushaltsstelle umgesetzt. Für das Rechnungsprüfungsamt musste eine dringende Ersatzbeschaffung Laptop für Außenprüfungen mit 1,5 T€ aufgenommen werden.

 

Für die Maßnahme "Umbau, Modernisierung zur Nutzung durch den Schulhort und örtliche Vereine, Ausbau des Dachgeschosses zur Schulnutzung" ist der SOK Zuwendungsempfänger und die Mittel werden an die Gemeinde Krölpa (Gebäudeeigentümer) weitergereicht. Die Abrechnung (Mittelabruf, Verwendungsnachweis) erfolgt über das LRA. In den Folgejahren sind entsprechend weitere Ausgaben und Einnahmen eingestellt.

 

Aus einem Verkauf eines Grundstückes sollen mindestens 40 T€ Verkaufserlöse erwirtschaftet werden, die entsprechend als Mehreinnahmen veranschlagt werden. Parallel soll ein Grundstück in Hirschberg (ehemals Ersatzvornahme) erworben werden (Kaufpreis und Notarkosten: 500 €) und eventuell Einnahmen für nicht einbringbare Forderungen aus der entsprechenden Ersatzvornahme erreichen.

 

Die Investitionspauschale kann nach vorliegenden Informationen um 6,25 T€ erhöht werden.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 musste die Rücklage nicht wie geplant entnommen werden. Da jedoch die Mindestrücklage in unserem Fall (Kreditermächtigung 2022) nicht überschritten werden soll, sind in 2022 zusätzliche Mittel aus der Rücklage in Höhe von 233,2 T€ zu entnehmen und zur Deckung der oben genannten Mehrkosten zu verwenden.

 

 

Anlage 4 Stellenplan 2022

 

Im Rahmen des sogenannten ÖGD Paktes (Förderung Ausstattung der Gesundheitsämter) ergeben sich Änderungen im Bereich des Gesundheitsamtes. Eine weitere geförderte Stelle (1,0 VbE in EG 10) wird im UA 50100 geschaffen. Die Neufassung des Stellenplans sowie des dazugehörigen Vorberichts sind in Anlage 4 beigefügt.

 

 

Zusammenfassung

 

Beide Teilhaushalte und damit auch der Gesamthaushalt bleiben ausgeglichen. Die in den Ausschusssitzungen besprochenen redaktionellen Änderungen des Vorberichts werden zusammen mit den sich aus dieser Änderungsvorlage ergebenden notwendigen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Vorbericht vorgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises

für das Haushaltsjahr 2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Danach beträgt das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt:   112.293.650 €

und                                                         im Vermögenshaushalt:       29.553.400 €.

 

 

Nr. 1    In den Haushaltsplanentwurf 2022, einschließlich seiner Anlagen, sind die Änderungen lt.

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt und

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt einzuarbeiten.

 

Nr. 2    In den Stellenplan 2022 sind die Änderungen laut Anlage 4 einzuarbeiten.

 

Nr. 3    Der Vorbericht, die Bestandteile und Anlagen sind entsprechend anzupassen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2022

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine (außer in Bezug Stellenplan)