Sachverhalt:
Gemäß der im § 6 der Satzung des Jugendamtes des Saale-Orla-Kreises festgelegten Zuständigkeit nach § 71 Abs. 2 SGB VIII hat sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu befassen. Das heißt, dass er über die Festlegung von Schwerpunkten der Haushaltsgestaltung im Rahmen der vorgegebenen Mittel generelle, konzeptionelle sowie richtungsweisende Entscheidungen und Empfehlungen für die örtliche Jugendhilfe formulieren soll.
Durch die Umstrukturierung im 2. Quartal 2021 im Fachbereich 3 des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis kommen erstmals 4 Auszüge aus dem Entwurf des Haushaltsplanes des SOK (Teil FD 33, 34, 35 und FBB 3) im Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung. Einzelne Unterabschnitte des Haushaltplanes mussten aus den Fachdiensten Jugend und Familie/ Jugendamt sowie Teilhabe und Pflege/ Wohngeld in dem neuen Fachdienst Frühe Hilfen und Inklusion/ Jugendamt zusammengeführt werden.
Die Fachdienste des Jugendamtes als auch das Fachbereichsbüro 3 haben die Veranschlagungen im Wissen, um die zu erwartende Haushaltssituation des Jahres 2022 vorgenommen.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, dem Haushalt der Fachdienste Wirtschaftliche Familienhilfen/ Jugendamt, Jugend und Familie/ Jugendamt, Frühe Hilfen und Inklusion/ Jugendamt sowie des Fachbereichsbüros Soziales, Jugend und Gesundheit gemäß den beigefügten Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 seine Zustimmung zu erteilen.“
Personelle Auswirkungen:
keine