Betreff
Satzung des Jugendparlamentes des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/080/2022
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Der Sachstand bis zum 20.12.2021 wird als bekannt vorausgesetzt. Nunmehr stellt sich der Sachverhalt zum 08.02.2022 wie folgt dar:

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 20.12.2021 den Satzungsentwurf vom 11.11.2021 der Initiative Jugendparlament. Mit Schreiben vom 21.12.2021 wurde die Satzung durch das Kreistagsbüro dem Thüringer Landesverwaltungsamt angezeigt.

 

Im Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamt vom 05.01.2022 wurde mitgeteilt, dass folgende Regelungen überarbeitet werden sollen:

 

-          § 3 und § 8 seien zum Teil nicht aufeinander abgestimmt.

-          180 Mitglieder erscheinen sehr hoch.

 

Am 17.01.2022 fand ein Telefonat zwischen der Fachbereichsjuristin und Frau Böhme vom Thüringer Landesverwaltungsamt zwecks der nunmehr für erforderlich gehaltenen Änderungen und deren Einarbeitung statt.

 

Die Hinweise des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden von der Fachbereichsjuristin mit den Jugendlichen der Gründungsinitiative am 20.01.2022 besprochen. Die Jugendlichen stimmten den Änderungen zu.

 

Diese Änderungen wurden in den Satzungsentwurf vom 08.02.2022 eingearbeitet. So wurde § 8 des Entwurfes vom 11.11.2021 gestrichen und dessen Absatz 2 zum neuen Absatz 2 in § 3. Damit wird dem Einwand des Thüringer Landesverwaltungsamtes klarstellend Rechnung getragen, dass die zunächst interessierten jungen Menschen noch keine Mitglieder des Jugendparlamentes sind.

 

Weiterhin wurde die Mitgliederzahl auf 100 abgesenkt. Eine weitere Absenkung sahen die Jugendlichen als nicht zielführend, um nicht durch eine zu geringe Mitgliederzahl potentielle Mitglieder von vornherein von einer Mitarbeit abzuhalten. Gegenwärtig beläuft sich die Anzahl der engagierten Jugendlichen auf unter 25. In Anbetracht der 5 geplanten Ortsgruppen hielten die Jugendlichen die maximale Mitgliederzahl 100 für sachgerecht. Es erscheint auch realistisch, dass nicht alle Jugendlichen an jeder Sitzung werden teilnehmen können, so dass eine zu enge Begrenzung der Mitgliederzahl die Arbeit des Jugendparlamentes in seiner Kontinuität einschränken würde. Weiterhin erfolgt der Zugang zum Jugendparlament über einen Antrag.  Mit der maximalen Mitgliederzahl von 100 soll auch erreicht werden, dass die Jugendlichen nicht in die Lage kommen, einen Antrag ablehnen zu müssen.

 

Der Satzungsentwurf vom 08.02.2022 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt am 10.02.2022 nochmals mit der Bitte um Vorabprüfung übersandt.

 

Am 23.02.2022 befasst sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Satzungsentwurf vom 08.02.2022.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere die in § 13 des Satzungsentwurfes beabsichtigte Einbindung in den Saale-Orla-Kreis zukünftig eine entsprechende Konformität mit der Geschäftsordnung des Kreistages und der Satzung des Jugendamtes erfordert.

 

Die kommunale Ausgestaltung von Mitbestimmungsprozessen mit jungen Menschen befindet sich gegenwärtig in Thüringen im Aufbau. Der Saale-Orla-Kreis wird in diesem Zusammenhang in Fachkreisen beispielhaft genannt und auf seine Erfahrungen angesprochen. Das Jugendparlament als höchste Form der Beteiligung von jungen Menschen auf kommunaler Ebene erfährt somit auch landesweite Beachtung und Unterstützung.


Beschlussvorschlag:

  

  1. Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 181-15/2021 vom 20.12.2021.

 

  1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf des Jugendparlamentes des Saale-Orla-Kreises in der Fassung vom 08.02.2022.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2022

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.46000.40000

Summe: 2000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Ausgaben Initiative Jugendparlament

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

Das Jugendparlament wird durch die Kreisverwaltung sozialpädagogisch und verwaltungsrechtlich begleitet und unterstützt.