Betreff
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Jahr 2005 des Saale-Orla-Kreises und Entlastung des Landrates gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO
Vorlage
KT/067/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Von der Verwaltung ist die Jahresrechnung 2005 des Saale-Orla-Kreises einschließlich Erläuterungsbericht den Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden am 20.04.2006 zur Beratung zugeleitet worden. Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 des Saale-Orla-Kreises wurde den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses übergeben.

Laut § 80 Abs.3 ThürKO ist die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten durch den Kreistag festzustellen. Anschließend ist über die Entlastung des Landrates zu beschließen. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkung aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.



Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


1. Der Kreistag stellt die Jahresrechnung 2005 des Saale-Orla-Kreises vom April 2006 fest.

2. Der Kreistag beschließt, dem Landrat für die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung 2005 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO Entlastung zu erteilen.“





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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:


Personelle Auswirkungen:


Keine