Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit
und des Kinder- und Jugendschutzes
Sachverhalt:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77
SGB VIII vom 28.05.2006 war zwingend zu überarbeiten und den aktuellen
Gegebenheiten und Bedarfen anzupassen.
Daher wurde eine Neufassung der Richtlinie vorgenommen.
Diese wurde in der AG Jugendarbeit gemeinsam mit den Trägern der
Jugendarbeit in mehreren Sitzungen erörtert und abgestimmt. Im Ergebnis dessen
wurde die Empfehlung an den UA Jugendförderplan ausgesprochen, der Richtlinie
zuzustimmen.
Die Richtlinie wurde im UA Jugendförderplan zu zwei Sitzungen beraten.
Die Anregungen wurden aufgenommen und in die vorliegende Richtlinie
eingearbeitet. Der UA Jugendförderplan befürwortet die Neufassung der Richtlinie zur
Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes in der vorliegenden
Fassung.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises
beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes in der als Anlage der
Vorlage J/ 034/2021 beigefügten Fassung.
Personelle Auswirkungen:
keine