Betreff
Antrag zur Darstellung der Einhaltung des § 10 ThürGemHV bei der Baumaßnahme Verlegung des Saale-Radwanderweges
Vorlage
AN/023/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:


Die Einhaltung der genannten gesetzlichen Bestimmungen des § 10 der ThürGemHV sollte doch Prinzip jeder Investitionstätigkeit des Landkreises sein. Sie ergibt sich aber auch zwingend aus den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der Thüringer Kommunalordnung. So legt § 53 Absatz 2 fest: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen.“

Der Kreistag sollte sich bei Investitionen von erheblicher Bedeutung die Einhaltung dieser gesetzlichen Forderungen durch die Verwaltung darstellen lassen.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


„ Der Landrat hat in der Sitzung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises am 31.05.2010 für die Baumaßnahme Verlegung des Saale-Radwanderweges die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Absätze 2 und 3 des § 12 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) darzustellen. Dabei ist detailliert aufzuzeigen, dass die vorliegende Lösung, nach Prüfung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten mehrerer in Betracht kommender Möglichkeiten, die wirtschaftlichste Lösung ist.