Betreff
Antrag zum Beschluss über Bauunterlagen für die Baumaßnahme BS SOK - Sanierung T-4 Gebäude Pößneck, Carl-Gustav-Vogel-Straße
Vorlage
AN/022/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:


Nach § 26 Absatz (3) i.V.m. § 105 Absatz (2) ThürKO kann der Kreistag Entscheidungen im Einzelfall an sich ziehen, die er durch Geschäftsordnung an einen beschließenden Ausschuss übertragen hat.

Der Kreistag sollte aufgrund der Bedeutung der Investitionsmaßnahme der „Baumaßnahme BS SOK-Sanierung T-4 Gebäude Pößneck, Carl-Gustav-Vogel-Straße“ die Entscheidung selbst treffen. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil der Kreistag bisher keine Beschlüsse zu einer vertraglichen Regelung mit der Stadt Pößneck als Eigentümer der Immobilie und der Volkssolidarität Pößneck e.V. als Bauherren bzw. Mitnutzer des Gebäudes gefasst hat. Dies ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, da der Landrat bereits mit der Stadt Pößneck und der Volkssolidarität Pößneck e.V. einen „Öffentlich-rechtlichen- Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der Neugestaltung eines Standortes des Staatlichen Berufsbildungszentrum Saale-Orla-Kreis in Pößneck, Am Viehmarkt (Gebäude T4) sowie zur Erweiterung eines

bestehenden Internats“ mit Datum vom 15.04.2010 abgeschlossen hat.

Dieser Vertrag stellt kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und erfordert deshalb zur Wirksamkeit die Beratung und Beschlussfassung im Kreistag. So wird in diesem Vertrag z.B. festgelegt, dass 1,5 Mio. Euro Fördermittel des Freistaates Thüringen vom Saale-Orla-Kreis und jeweils 800.000 Euro Eigenmittel der Stadt Pößneck und des Saale-Orla-Kreises der Volkssolidarität Pößneck e.V. abgetreten werden. Nicht festgelegt hingegen sind die finanziellen Belastungen für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Berufsschule, die der Landkreis aufzubringen hat. Auch ist nicht geklärt, welche Räumlichkeiten für den Umzug der Berufsschule notwendig und somit im T4-Gebäude zu schaffen sind.

Es sollte vor der Beschlussfassung auch eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde für dieses Vertragswerk eingeholt werden, denn nach § 67 Absatz 4 i.V.m. § 114 ThürKO ist die unentgeltliche Überlassung von Gemeinde- und Landkreisvermögen unzulässig.

Auch stellt sich die Frage, ob die Überlassung von Fördermitteln förderschädlich ist.

Mit der Rückzahlung von Fördermitteln hat der Landkreis schon genügend negative Erfahrungen gemacht.

Über die angesprochenen Sachverhalte kann der Kreistag aber nur kompetent entscheiden, wenn die in § 10 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung geforderten Unterlagen dem Kreistag vorgelegt werden.





Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


„ Entgegen der Festlegung in § 20 Absatz (2) der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises vom 21. September 2009 beschließt nicht der Bau- und Vergabeausschuss, sondern der Kreistag des Saale-Orla-Kreises selbst, über die Bauunterlagen nach § 10 Absatz (3) Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) für die Investitionsmaßnahme Baumaßnahme BS SOK-Sanierung T-4 Gebäude Pößneck, Carl-Gustav-Vogel-Straße.“