Betreff
Antrag zum Beschluss über Bauunterlagen für die Verlegung des Saale-Radwanderweges
Vorlage
AN/021/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:


Nach § 26 Absatz (3) i.V.m. § 105 Absatz (2) ThürKO kann der Kreistag Entscheidungen im Einzelfall an sich ziehen, die er durch Geschäftsordnung an einen beschließenden Ausschuss übertragen hat.

Der Kreistag sollte aufgrund der Bedeutung der Investitionsmaßnahme der Verlegung des Saale-Radwanderweges im Bereich Burghammer bis Walsburg die Entscheidung selbst treffen. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil der Kreistag, außer der Einordnung der Maßnahme im Haushalt, zu dieser Baumaßnahme bisher keinen Beschluss gefasst hat und die Beratung in der letzten Kreistagssitzung am 22.03.2010 mehrere Widersprüche aufzeigte, die unbedingt einer Klärung bedürfen.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


„ Entgegen der Festlegung in § 20 Absatz (2) der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises vom 21. September 2009 beschließt nicht der Bau- und Vergabeausschuss, sondern der Kreistag des Saale-Orla-Kreises selbst, über die Bauunterlagen nach § 10 Absatz (3) Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) für die Investitionsmaßnahme Verlegung Saale-Radwanderweg im Bereich Burghammer bis Walsburg.“