Betreff
Gleichstellungsbericht 2018 - 2021
Vorlage
IV/010/2021
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 23 (3) des Thüringer Gleichstellungsgesetzes müssen die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre dem jeweils zuständigen
Gemeinderat, Kreistag oder der Gemeinschaftsversammlung einen Tätigkeitsbericht
vorlegen. Dieser darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
Im Bericht wird auf
die internen und externen Tätigkeiten der Gleichstellung eingegangen, sowie die
einzelnen Maßnahmen und Aktionen bzw. die Zusammenarbeit mit Dritten näher
beschrieben.
Am 30.06.2021 wurde der Tätigkeitsbericht bereits dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Familie vorgestellt.
Personelle Auswirkungen:
keine