Betreff
Gleichstellungsbericht 2018 - 2021
Vorlage
IV/010/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 23 (3) des Thüringer Gleichstellungsgesetzes müssen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre dem jeweils zuständigen Gemeinderat, Kreistag oder der Gemeinschaftsversammlung einen Tätigkeitsbericht vorlegen. Dieser darf keine personenbezogenen Daten enthalten.

Im Bericht wird auf die internen und externen Tätigkeiten der Gleichstellung eingegangen, sowie die einzelnen Maßnahmen und Aktionen bzw. die Zusammenarbeit mit Dritten näher beschrieben.

Am 30.06.2021 wurde der Tätigkeitsbericht bereits dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Familie vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen:

 

keine