Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. förderfähiges Radwegekonzept für den Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/065/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Nach Ablehnung des Antrages der AfD-Kreistagsfraktion auf Erstellung eines Radwegekonzeptes für den Saale-Orla-Kreis mit knapper Mehrheit durch den Kreistag in dessen Sitzung am 01.03.2021 bleibt die Zukunft des Radverkehrs in unserer ländlichen Region offen, respektive müssen nun Kommunen vereinzelt ohne einen übergeordneten Plan den Bau von Radwegen vorantreiben. Indes wird weiterhin ein Radwegekonzept zur Ausreichung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für den Ausbau des Radwegenetzes benötigt. So ist nach Nr. 4.2.2 der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen vom 08.10.2019 (ThürStAnz. 2019, S. 1820) für ein Radverkehrsvorhaben ein kommunales Radwegekonzept bzw. ein Gesamtverkehrskonzept mit einem Teilkonzept zum Radverkehr erforderlich. Folglich ist ein entsprechendes Konzept unabdinglich, soll der Ausbau des Radverkehrsnetzes befördert werden, wie dies auf breiter Ebene von den Parteien in Deutschland programmatisch festgehalten ist. Eine Förderung auf Bundes- und Landesebene der Planungsleistungen für Radverkehrsanlagen ist möglich und vom Saale-Orla-Kreis vorab zu beantragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat unter Beteiligung der hiervon betroffenen Gemeinden, Städte und Dritter mit der Erstellung eines touristischen und straßenbegleitenden Radwegekonzeptes für den Saale-Orla-Kreis. Ein fachlich geeignetes Planungsbüro ist zu beauftragen.

 

2. Ein Fördermittelantrag ist bis zum 31.10.2021 zu erstellen.

 

3. Über die Ergebnisse der Gespräche mit Beteiligten und haushaltsrechtliche Auswirkungen des Konzeptes nach Nr. 1 und 2 hat der Landrat dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Regionalentwicklung fortlaufend zu berichten.

 

4. Erforderliche finanzielle Mittel für die Erstellung des Radwegekonzeptes nach Nr. 1     und 2 sind in der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.“