Sachverhalt:
Im Auftrag des
Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises führte das Büro Wenzel & Drehmann
Planungs-Entwicklungs-Management GmbH aus Weißenfels ein Verhandlungsverfahren
mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV zur Vergabe von
Planungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI für den Neubau der Grundschule
Wurzbach elektronisch über die eVergabeplattform durch.
Die Veröffentlichung
erfolgte im Europäischen Amtsblatt.
Es gingen fristgerecht 3 Teilnahmeanträge ein.
Die Auswertung wurde vom Büro Wenzel & Drehmann durchgeführt.
Im Ergebnis wurden 2 Bieter zur Angebotsabgabe (Leistungs- und Kostenanteil) aufgefordert.
Diese Angebote gingen fristgerecht mittels eVergabe ein.
Ein Angebot musste aus formalen Gründen von der Berücksichtigung im Verfahren und von den Verhandlungsgesprächen ausgeschlossen werden.
Das Verhandlungsgespräch mit dem verbliebenen Bieter Bauconzept Planungsgesellschaft mbH fand am 07.07.2021 statt.
Aufgrund der angebotenen Qualität im Verhandlungsgespräch (Leistungs- und Kostenangebot) und des gewonnenen persönlichen Eindrucks, kamen die stimmberechtigten Mitglieder der Arbeitsgruppe nach eingehender Betrachtung zu dem Ergebnis, dass dieses Planungsbüro für die konkrete Durchführung dieses Projekts ein überzeugendes Angebot unterbreitet hat.
Am 13.07.2021 wurde über die eVergabeplattform ein Informationsschreiben zur Verhandlungsphase an das Büro Bauconzept Planungsgesellschaft mbH gesendet.
(siehe Anlage 1)
Die Firma C&E Consulting und Engineering GmbH erhielt am 06.07.2021 über die eVergabeplattform ein Informationsschreiben.(siehe Anlage 2)
Das Büro ist dem Fachdienst bekannt, besitzt die Leistungsfähigkeit zur fachgerechten Ausführung der Leistung und wird zur Vergabe vorgeschlagen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren gemäß VgV § 17.
Beschlussvorschlag:
Für den Neubau der
Grundschule Wurzbach – Planungsleistungen für Gebäude, nach § 34 HOAI, erhält
der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma Bauconzept Planungsgesellschaft
mbH, Bachgasse 2, aus 09350 Lichtenstein/Sa., vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs
der Frist des § 134 GWB, den Auftrag mit einer Auftragssumme in Höhe von
331.760,81 € brutto.
Personelle Auswirkungen:
keine