Betreff
3. Förderpriorität - Förderung von Jugendverbänden-und -vereinen, Jugendgruppen und -initiativen gemäß § 74 SGB VIII
Vorlage
J/004/2010
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:


Über die 3. Förderpriorität werden zum überwiegenden Teil selbstverwaltete Jugendräume in Städten und Gemeinden gefördert. Diese sind unerlässlich für die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2010 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.


Beschlussvorschlag:


„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der 3. Förderpriorität Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sonstiger Träger der Jugendhilfe mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 5.000,00 €, gemäß der beigefügten Anlage, gefördert werden.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.47100

Summe: 5000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine