Sachverhalt:
Über die 3. Förderpriorität werden zum überwiegenden Teil selbstverwaltete Jugendräume in Städten und Gemeinden gefördert. Diese sind unerlässlich für die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2010 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der 3. Förderpriorität Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sonstiger Träger der Jugendhilfe mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 5.000,00 €, gemäß der beigefügten Anlage, gefördert werden.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine