Sachverhalt:
I.
Das am 01.
Dezember 1994 in Kraft getretene Ausgleichsleistungsgesetz regelt in Paragraph
5 einen Ausgleichs- und Rückübertragungsanspruch an beweglichen Sachen, der
auch das Inventar auf Schloß Burgk umfasst. Die Erbengemeinschaft hatte form-
und fristgerecht die notwendigen Anträge gestellt. Das Landesamt zur Regelung
offener Vermögensfragen hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2006 die Erben nach
Fürst und Fürstin zu Stolberg-Roßla als Berechtigte im Sinne des Paragraphen 1
Abs. 1 Satz 1 Ausgleichsleistungsgesetz hinsichtlich des 1945 und 1949 auf
besatzungshoheitsrechtlicher bzw. besatzungsrechtlicher Grundlage enteigneten
mobilen Vermögens, das sich heute in der Verfügungsberechtigung des
Saale-Orla-Kreises befindet, festgestellt.
Mit Beschluss Nr.
106-9/2015 vom 23.11.2015 beauftragte der Kreistag des Saale-Orla-Kreises den
Landrat, einen Vergleichsvertrag mit den Erben nach Christoph-Martin Fürst zu
Stolberg-Roßla sowie den Erben nach Ida Fürstin zu Stolberg-Roßla, geborene
Prinzessin Reuß ä.L. abzuschließen. Der Sachverhalt wurde in der
Kreistagsvorlage Nr.: KT/037/2015 vom 02.11.2015 ausführlich erläutert. Um
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ausführungen in dieser Vorlage
verwiesen.
Zum Zeitpunkt des
Kreistagsbeschlusses am 23.11.15 waren die Recherchen zu den Objektgruppen
„Möbel“ und „Leihgaben“ noch nicht abgeschlossen. Die Provenienz der fraglichen
Objekte wurde in den folgenden Jahren geklärt und Verhandlungen mit der
Erbengemeinschaft aufgenommen. Nach Abschluss der Verhandlungen legt der
Landrat des Saale-Orla-Kreises diesen Nachtrag nunmehr zur Beschlussfassung
vor.
Der Vertrag
umfasst konkret:
a) Die Regelungen und Bedingungen der Einigung.
b) Die Anlagen 1 bis 7 mit folgenden Inhalten:
- In Anlage 1 Vollmachten von Mitgliedern der Erbengemeinschaft
- In Anlage 2 die Positionen beweglicher Sachen der Objektgruppe IX.
Möbel, auf die die Erben verzichten und für die analog zum Vertrag von
2015 eine Ausgleichszahlung durch den Landkreis zu Gunsten der Erben
erfolgen wird. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung beträgt 398.430,00 Euro.
- In Anlage 3 die Positionen beweglicher Sachen der Objektgruppe IX.
Möbel und der Objektgruppe XVI. Leihgaben, die in das Gesamthandeigentum
der Erben rückübertragen werden.
- In Anlage 4 Objektgruppe XVI. Leihgaben die restlichen acht
Positionen beweglichen Sachen, die bisher bei den Leihnehmern nicht
aufzufinden oder zuzuordnen sind.
- In der Anlage 5 zwei Positionen mit je einer Rüstung aus dem
Rittersaal, auf die die Erben in 2015 ursprünglich gegen Ausgleich verzichten,
für deren Ablösung dann aber die finanziellen Drittmittel nicht
ausreichten. Sie wurden in der Folge in das Gesamthandeigentum der Erben
rückübertragen und werden jetzt zum ursprünglich in 2015 vereinbarten
Ausgleichsbetrag an den Landkreis veräußert.
- In der Anlage 6 sind zwei bewegliche Sachen erfasst, die als
sogenannte Sachkompensation (insgesamt 13.000,-- €) im Rahmen des
Ausgleichs und Ankaufs in das Gesamthandeigentum der Erben übergehen. Die
Sitzgarnitur (10.000,-- €) und ein Kabinettschränkchen (3.000,-- €) werden
durch die Erben zur persönlichen privaten Nutzung übernommen.
- In der Anlage 7 sind die 1989 umgesetzten bzw. übereigneten
Positionen beweglicher Sachen erfasst, die zuvor Leihgaben vom Museum
Schloß Burgk waren. Sie stehen folglich damit nicht mehr in der
Verfügungsberechtigung des Landkreises.
Inhaltlich
ist der 2. Nachtrag eng an den Vergleichsvertrag aus dem Jahr 2015 angelehnt.
Die
Auswahl der Objekte, die für das Museum Schloß Burgk erworben werden sollen
(Anlage 2), erfolgte nach den Kriterien
• regionale und überregionale
historische und kulturelle Bedeutung;
• Unverzichtbarkeit für die Geschichte
der Burg- bzw. Schlossanlage sowie des fürstlichen
Hauses Reuß ä.L. unter Berücksichtigung
der derzeitigen, wie auch der während der
Recherchen entwickelten
Museumskonzeption;
• Finanzbedarf für Ankauf und
Folgekosten (Ersatz für Rückübertragungen, Objekte,
Restaurierungsbedarf für
verbleibende Depotsituation u.a.m).
II.
Im Herbst 2020 trat der Vertreter der Erbengemeinschaft mit der Bitte an den Landkreis heran, im Vorgriff auf die jetzt vorliegende abschließende Einigung einige Möbelstücke herauszugeben. Es liege bei diesen Stücken besondere Eilbedürftigkeit vor. Den Erben war es gelungen, einen Käufer für konkrete Objekte zu finden. Finanzielle Mittel zum Ankauf standen diesem Käufer aber nur bis zum 31.12.2020 zu Verfügung. Um der Erbengemeinschaft entgegenzukommen, wurde der Herausgabe dieser Möbel zugestimmt. Die übergebenen Objekte standen eindeutig im Eigentum von Fürst und Fürstin zu Stolberg-Roßla und unterlagen damit dem Herausgabeanspruch der Erbengemeinschaft. Der Landkreis hatte und hat kein Interesse an einer Übernahme. Es handelte sich im Wesentlichen um 25 Stühle, 8 Tische, einige Gebetsbänkchen und Beistelltische/Konsolen. Sämtliche Mobilien waren stark reparatur- bzw. restaurationsbedürftig und darüber hinaus mit dem Holzschutzmittel „Hylotox“ belastet. Eine möglichst baldige Herausgabe wäre also wünschenswert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums hätte sich das Gefährdungspotential verringert und es wäre Lagerraum freigeworden. Leider hat der Käufer die Möbel aber bis heute nicht abgeholt. Vertraglich regelten die Parteien die Herausgabe dieser Stücke in einem 1. Nachtrag zum Vergleichsvertrag 2015.
III.
Die Finanzierung
der vorliegenden Einigung soll durch Bereitstellung von Eigenmitteln des
Landkreises (160 T€), durch Fördermittel des Freistaats Thüringen (176,93 T€)
und durch eine Beteiligung der Ernst von Siemens Kunststiftung mit Sitz in
Berlin (61,5 T€) erfolgen. Die Stiftung ist bereit, die im Beschlussvorschlag
genannten Gegenstände anzukaufen und sie danach dem Saale-Orla-Kreis als
Dauerleihgaben für Ausstellungszwecke zur Verfügung zu stellen. Die Eigenmittel
des Landkreises stehen auf der unten benannten Haushaltstelle zur Verfügung.
Offen ist zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Förderung durch den Freistaat
Thüringen (siehe „Bemerkungen“ im folgenden Punkt der Vorlage).
Im Falle, dass
dieser 2. Nachtrag nicht zu Stande kommt, hätte dies zur Folge, dass sich die
Erbengemeinschaft in einem vermögensrechtlichen Verfahren wieder um die
Herausgabe der beanspruchten beweglichen Gegenstände bemühen müsste. Es würden
sich langwierige Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren anschließen, in deren Ergebnis der Saale-Orla-Kreis
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Herausgabe der
beanspruchten Mobilien verpflichtet werden würde. Der Landkreis verlöre in
diesem Fall kulturell wertvolle Vermögensgegenstände, deren Verbleib auf Schloß
Burgk mit dem vorliegenden Nachtrag gesichert werden kann. Es bliebe zudem über
einen unabsehbaren Zeitraum bei einer hohen Rechtsunsicherheit hinsichtlich
einer Vielzahl der auf Schloß Burgk vorhandenen Gegenstände, die die
konzeptionelle Arbeit maßgeblich beeinträchtigen würde.
Beschlussvorschlag:
„1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises
beauftragt den Landrat, mit dem Erben nach Christoph-Martin Fürst zu
Stolberg-Roßla sowie den Erben nach Ida Fürstin zu Stolberg-Roßla, geborene
Prinzessin Reuß ä.L. den in der Anlage beigefügten 2. Nachtrag zum Vergleichsvertrag
aus dem Jahr 2015 abzuschließen.
2. Zur teilweisen Finanzierung wird der Landrat ermächtigt, folgende
Gegenstände aus dem Inventar an die Ernst von Siemens Kunststiftung mit Sitz in
Berlin zu veräußern und anschließend auf vertraglicher Basis als Dauerleihgabe
der Stiftung auf Schloß Burgk auszustellen:
a) Kastenschrank auf
Tischchen mit geschweiften Beinen
Kabinettschrank mit Stegtisch
Inventar-Nr.: XII/1/185 | Lfd.Nr.: IX.078
Wertfeststellung: 12.500,- Euro minus 40 %
aufgrund Hylotoxbelastung: 7.500,- Euro
b) Egerer Kabinett
/frühes 18. Jh.
In Birkenmaser, Ahorn, Nussbaum und
Obstholzmarqueterie, böhmisch. Zwei verschließbare
Türen, Vögel und Blumen eingelegt, Füße
vier stilisierte Löwen.
63x61x32 cm
Inventar-Nr.: XII/1/193 | Lfd.Nr.: IX.028
Wertfeststellung: 40.000,- Euro minus 40 %
aufgrund Hylotoxbelastung: 24.000,- Euro
c) ein Paar Salontische/frühes 18. Jahrhundert
Salontisch / Urteil des Paris
Polychrom bemalt, ebonisiert und vergoldet. Vier Wappenmedaillons mit Darstellung
des Paris, eingefasst von der Platte. Deutschland, erstes Viertel 18. JH.
Inventar-Nr.: XII/1/138 | Lfd.Nr.: IX.002
Salontisch/Aktäon
Inventar-Nr.: XII/1/138 | Lfd.Nr.: IX.002
Wertfeststellung: 50.000,- Euro minus 40
% aufgrund Hylotoxbelastung: 30.000,-
Euro.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
2 32110 93500 |
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (VMH Schloß Burgk, S.
661) |
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Bemerkungen:
Der Freistaat Thüringen sagte bisher zu, den Förderantrag des
Saale-Orla-Kreises wohlwollend zu prüfen. Eine Aussage über die Höhe der
Förderung könne aber frühestens im Oktober 2021 abgegeben werden. Die
Finanzierung der Maßnahme ist daher nur teilweise gesichert, es fehlen noch
176.930,00 Euro. In den 2. Nachtrag wurde daher eine Verhandlungsoption für den
Fall aufgenommen, dass die beantragten Fördermittel nicht oder nicht in vollem
Umfang bewilligt werden.
Personelle Auswirkungen:
Keine.