Betreff
Grundsatzbeschluss zur Berufung von maximal zwei sachkundigen Bürgern aus der Initiative Jugendparlament für die Ausschüsse des Kreistages
Vorlage
KT/061/2021
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

1.              

Der Kreistag hat am 25.05.2020 in der 7. Kreistagssitzung beschlossen, sich grundsätzlich bereit zu erklären, die Einrichtung eines Jugendparlaments im Saale-Orla-Kreis am Beispiel der Stadt Jena organisatorisch und finanziell zu unterstützen. Er hat zudem beschlossen, dass die Initiative dafür, ein solches Gremium zu schaffen, von den Schülern der weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) selbst ausgehen soll.

 

Seit diesem Grundsatzbeschluss haben sich mehrere Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus dem Saale-Orla-Kreis für eine solche Initiative zur Gründung eines Jugendparlaments gefunden. Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen haben ihre bisherigen Aktivitäten, aber auch Visionen bereits dem Jugendhilfeausschuss und am 14.04.2021 dem Kreisausschuss vorgestellt. Im Kreistag wurde zuletzt in der 12. Sitzung vom 03.05.2021 ein Satzungsentwurf der UBV-Fraktion für das Jugendparlament diskutiert und zurückgestellt (AN/056/2021).

 

Im Rahmen dieser Kreistagssitzung haben die jungen Menschen den Wunsch geäußert, eine eigene Satzung zu entwerfen. Zudem möchten sie bereits in der Gründungsphase des Jugendparlaments die Arbeit des Kreistages in seinen Ausschüssen unterstützen.

 

Der Landrat begrüßt die Initiative der jungen Menschen ausdrücklich und möchten ihnen bereits in der Gründungsphase Gehör verschaffen. Aus diesem Grund bringt er die Beschlussvorlage in die 13. Kreistagssitzung ein.

 

2.              

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die geltende Rechtslage und bezieht sich auf alle Ausschüsse, mit Ausnahme des Kreisausschusses und Jugendhilfeausschusses.

Eine Berufung sachkundiger Bürger für den Kreisausschuss und den Jugendhilfeausschuss durch den Kreistag ist rechtlich unzulässig.

 

a.               

Anders als Mitglieder des Kreistages sind sachkundige Bürger nicht vom Wähler unmittelbar legitimiert. Von der Natur der Sache her sind deshalb sachkundige Bürger in Fragen des Hauptausschusses ausgeschlossen, weil hier Fragen zu entscheiden sind, die den gewählten Vertretern der Kreisbewohner vorbehalten sind, wie etwa Personalfragen. Diese Fragen dürfen nur von Mitgliedern des Kreistages entschieden werden. Denn nur sie sind durch das Votum der Wähler ausreichend demokratisch legitimiert, um nach den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie Entscheidungen für den Kreis zu treffen.

 

b.              

Sachkundige Bürger dürfen vom Kreistag auch nicht für solche Ausschüsse berufen werden, die nach Sondergesetzen gebildet werden. Dies trifft auf den Jugendhilfeausschuss zu, für den das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) gilt. § 3 Abs. 3 ThürKJHAG sieht hierfür die Sonderregelung vor, dass der Jugendhilfeausschuss selbst zu einzelnen Verhandlungsgegenständen Sachverständige und Betroffene, insbesondere junge Menschen, an seinen Beratungen beteiligen kann.

 

 

Aus diesem Grund wird im Jugendhilfeausschuss ein separater Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss eingebracht.

 

3.              

Sachkundige Bürger sind nach § 105 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nur wahlberechtigte Personen. Deshalb können nur solche jungen Menschen aus der Initiative Jugendparlament als sachkundige Bürger berufen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die die sonstigen Voraussetzungen des § 1 Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) erfüllen.

 

4.              

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 18 Abs. 5 Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises vom 21. Januar 2020, § 105 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 27 Abs. 5 ThürKO.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag beschließt, dass grundsätzlich bis zu zwei sachkundige Bürger aus der Initiative Jugendparlament für die Ausschüsse des Kreistages berufen werden können. Hiervon ausgenommen sind der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.00200.40000

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Zahlung von Sitzungsgeld und Fahrtkosten gemäß Hauptsatzung des SOK


Personelle Auswirkungen:

 

keine