Sachverhalt:
1.
Der Kreistag hat am 25.05.2020 in der 7.
Kreistagssitzung beschlossen, sich grundsätzlich bereit zu erklären, die
Einrichtung eines Jugendparlaments im Saale-Orla-Kreis am Beispiel der Stadt
Jena organisatorisch und finanziell zu unterstützen. Er hat zudem beschlossen,
dass die Initiative dafür, ein solches Gremium zu schaffen, von den Schülern
der weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) selbst ausgehen soll.
Seit diesem
Grundsatzbeschluss haben sich mehrere Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus dem
Saale-Orla-Kreis für eine solche Initiative zur Gründung eines Jugendparlaments
gefunden. Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen haben ihre bisherigen
Aktivitäten, aber auch Visionen bereits dem Jugendhilfeausschuss und am
14.04.2021 dem Kreisausschuss vorgestellt. Im Kreistag wurde zuletzt in der 12.
Sitzung vom 03.05.2021 ein Satzungsentwurf der UBV-Fraktion für das
Jugendparlament diskutiert und zurückgestellt (AN/056/2021).
Im Rahmen dieser
Kreistagssitzung haben die jungen Menschen den Wunsch geäußert, eine eigene
Satzung zu entwerfen. Zudem möchten sie bereits in der Gründungsphase des
Jugendparlaments die Arbeit des Kreistages in seinen Ausschüssen unterstützen.
Der Landrat begrüßt
die Initiative der jungen Menschen ausdrücklich und möchten ihnen bereits in
der Gründungsphase Gehör verschaffen. Aus diesem Grund bringt er die
Beschlussvorlage in die 13. Kreistagssitzung ein.
2.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die geltende
Rechtslage und bezieht sich auf alle Ausschüsse, mit Ausnahme des Kreisausschusses
und Jugendhilfeausschusses.
Eine Berufung sachkundiger Bürger für den
Kreisausschuss und den Jugendhilfeausschuss durch den Kreistag ist rechtlich
unzulässig.
a.
Anders als Mitglieder des Kreistages sind
sachkundige Bürger nicht vom Wähler unmittelbar legitimiert. Von der Natur der
Sache her sind deshalb sachkundige Bürger in Fragen des Hauptausschusses
ausgeschlossen, weil hier Fragen zu entscheiden sind, die den gewählten
Vertretern der Kreisbewohner vorbehalten sind, wie etwa Personalfragen. Diese
Fragen dürfen nur von Mitgliedern des Kreistages entschieden werden. Denn nur
sie sind durch das Votum der Wähler ausreichend demokratisch legitimiert, um
nach den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie Entscheidungen für den
Kreis zu treffen.
b.
Sachkundige Bürger dürfen vom Kreistag auch nicht
für solche Ausschüsse berufen werden, die nach Sondergesetzen gebildet werden.
Dies trifft auf den Jugendhilfeausschuss zu, für den das Thüringer Kinder- und
Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) gilt. § 3 Abs. 3 ThürKJHAG sieht
hierfür die Sonderregelung vor, dass der Jugendhilfeausschuss selbst zu
einzelnen Verhandlungsgegenständen Sachverständige und Betroffene, insbesondere
junge Menschen, an seinen Beratungen beteiligen kann.
Aus diesem Grund
wird im Jugendhilfeausschuss ein separater Beschlussvorschlag zur Beteiligung
der Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss eingebracht.
3.
Sachkundige Bürger sind nach § 105 Abs. 2 S. 2
i.V.m. § 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nur wahlberechtigte
Personen. Deshalb können nur solche jungen Menschen aus der Initiative
Jugendparlament als sachkundige Bürger berufen werden, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben und die die sonstigen Voraussetzungen des
§ 1 Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden
(Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) erfüllen.
4.
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich
aus § 18 Abs. 5 Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises vom 21.
Januar 2020, § 105 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 27 Abs. 5 ThürKO.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag beschließt, dass grundsätzlich
bis zu zwei sachkundige Bürger aus der Initiative Jugendparlament für die
Ausschüsse des Kreistages berufen werden können. Hiervon ausgenommen sind der
Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss.“
Personelle Auswirkungen:
keine