Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Vollzug des Rettungsdienstbereichsplanes für den Rettungsbereich Ostthüringen
Vorlage
AN/061/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Saale-Orla-Kreis ist nach § 5 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Landkreisgebiet. Er hat sich hierzu mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ThürRettG in einem Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen zusammengeschlossen. Dieser Rettungsdienstzweckverband erfüllt diese Aufgabe für den Saale-Orla-Kreis nur unzureichend, wie sich den Antworten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11. Januar 2018 (Drucksache 6/4933) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Zippel (CDU) und vom 18. November 2020 (Drucksache 7/2148) und auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Walk (CDU) entnehmen lässt. Danach sind für den Saale-Orla-Kreis enormere Überschreitungen der nach § 12 Abs. 1 Nr. ThürRettG geregelten Hilfsfristen, zuletzt im Kalenderjahr 2019 mit 2282 Hilfsfristüberschreitungen, deutlich zu erkennen. Dies resultiert u. a. laufend auch daraus, dass die Rettungswache des DRK am Standort Liebschütz nicht, wie im geltenden Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Ostthüringen vorgeschrieben, täglich für 24 Stunden besetzt ist. Selbiges ist für eine rettungsdienstliche Versorgung der Einwohner im Saale-Orla-Kreis nicht länger hinnehmbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Landrat anzuweisen, in der             Verbandsversammlung des Rettungsdienstzweckverbandes Ostthüringen die         Umsetzung der in § 12 Abs. 1 Nr. 1 ThürRettG vorgeschriebenen Hilfsfrist durch die    Einhaltung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Saale-Orla-Kreis durchzusetzen.

2.         Dieser Beschluss gilt als Weisungsbeschluss nach § 30 Abs. 2 Satz 5 des Thüringer            Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG).        

3.         Über den Vollzug dieses Beschlusses ist dem Kreistag in jeder seiner Sitzungen vom         Landrat zu berichten.